Ich ziehe in Erwegung meinen Job selbst zu kündigen. Das Beschäftigungsverhältnis bestand nur ca. 7 Monate und deshalb hätte ich keinen Anspruch auf ALG1.
Da ich noch keine neue Beschäftigung habe und diese auch erst vornehmlich nach Einreichung der Kündigung suchen würde, bräuchte ich eine gewisse Sicherheit für den Fall der Nicht- Beschäftigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Hätte ich in diesem Fall definitiv Anspruch auf ALG2 ab Beendigung des Beschäftigunsverhältnisses?
Hätte ich innerhalb der ersten 3 Monate mit Abzügen vom Regelsatz zu rechnen (was für mich in Ordnung wäre)?
Oder würde, wie bei ALG1, der Anspruch auf jegliche Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate komplett wegfallen?
Ich würde mich über Infos und ggf. Links zu offiziellen Seiten bezüglich dieses Themas freuen.