Mietschulden doppelt abziehen ???

  • Hallo,erstmal ich bin verheiratet und wir bekommen Hartz 4.
    Wir haben 3 Monate Mietschulden,das sind 1140,00 Euro.
    Waren gestern beim Jobcenter um ein Darlehn zu bekommen,was auch funktioniert hat,mit einer
    monatl.Rückzahlung von 75 Euro.Man hat uns gesagt das wir je nach dem das ganze doppelt ,also
    2280 Euro zurückzahlen muessen.Das waeren einmal das Darlehn und zum zweiten das zweckentfremdete
    Geld.
    Heute kam ein Schreiben vom Jobcenter mit einem Anhoerungsbogen,wo drin stand,das wir uns bis zum
    12 Februar dazu äußern sollen.Ansonsten wird nach Aktenlage entschieden und dann werden meinem
    Mann 30% gekürzt ud mir auch 30%,das waeren dann ca. 200 Euro plus die 75 Euro für die Raten. :confused:


    Was tun ???
    Anwalt einschalten ?


    Danke schon mal im vorraus


    Guss Verona

  • Tjia, würd mir erst einmal die Anhörung vornehmen. Zweckentfremdung ist nicht okay. Wie kann man denn für 3 Monate die Miete verprassen?! *grübel Man weis doch, das man dies alles Rückerstatten muß, wenn man im Bezug ist.

  • Zitat

    Wie kann man denn für 3 Monate die Miete verprassen?! *


    na wie wohl? da habe ich schon schlimmere sachen gesehen.
    aber miete doppelt ist das natürlich nicht. zum einen sind es die altschulden und zum anderen ist es die aktuelle miete die man euch ja nun abziehen muss. unabhängig davon sind sanktionen immer möglich. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • So,nun ist es soweit,letzte Woche Donnerstag kamen zwei Bescheide,das wir bis zum 7.5.11 gesammt 1140 Euro bezahlen sollen.Ist ja klar uns bleiben knapp 500 im monat zum Leben,davon kann man ja 1140 bezahlen.
    Das heisst das wir gesammt 2280 Euro bezahlen müssen,für ein Darlehn von 1140 Euro.:confused::confused::confused:
    Begründung der Arge:
    1. darlehnsrückzahlung 1140 Euro (ist klar)
    2. das zweckentfremdete geld zurückzahlen 1140 Euro ( völlig unklar)


    Bedanke mich schon mal im vorraus für eure tips


    Gruss Verona

  • Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen und ihm die Sache regeln zu lassen.Im Grunde sehe ich das so das ihr um die Mietschulden zu begleichen vom Jobcenter ein Darlehen erhalten habt welches ihr nun Zurückzahlen müßt.Allerdings die Summe dann zweimal zu fordern finde ich schon etwas dreist.

  • Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen und ihm die Sache regeln zu lassen.Im Grunde sehe ich das so das ihr um die Mietschulden zu begleichen vom Jobcenter ein Darlehen erhalten habt welches ihr nun Zurückzahlen müßt.Allerdings die Summe dann zweimal zu fordern finde ich schon etwas dreist.


    Vielen Dank Kitty121
    Habe schon morgen früh einen Termin,beim Anwalt.:)

  • .Allerdings die Summe dann zweimal zu fordern finde ich schon etwas dreist.


    Meines Erachtens müsen wir hier zwei Vorgänge getrennt betrachten.


    1. in den letzten drei Monaten wurde ALGII geleistet; u.a. die KdU (Miete).
    Diese Beträge wurden jedoch nicht für die Miete verwendet, sondern für irgendwas anderes. Insoweit sind auch die 3 Monate Rückstand entstanden.
    Dieses zweckentfremdete Geld wird nun zurückgefordert, weil ja nicht tatsächlich die anfallenden kosten gedeckt wurden. Für andere Zwecke war das Geld nicht vorgesehen (zweckgebunden Leistung).


    2. Das Darlehen ist natürlich nur einmalig zurückzuzahlen.


    Somit ergibt sich die Rückforderung aus 1 und 2.

  • @ Verona,
    Das ist typisch ....


    Alle sind böse,alle die nicht meiner Meinung sind gönne ich schlechtes.


    Wenn ich der Gruppenleiter deines Sachbearbeiters wäre,
    würde ich von ihm verlangen,


    1.Rückzahlung der veruntreuten Gelder.


    2.Rückzahlung Dahrlehen.


    3.weitere Leistungen nur noch in Wertmarken.,Miete direkt von Jobcenter zum Vermieter.


    4.Amtsärztliche Untersuchung.


    So,das wars :D


    Trotzdem alles Gute,


    Horrido, T.