Hallo,
weiß jemand, ob das Essengeld, das bei einer Reha gezahlt wird (entweder in Form der Verpflegung oder teilweise, wenn Essen nicht gestellt werden kann, auch in bar), auf das ALG II angerechnet werden darf oder ob es wie Krankenhausverpflegung von dieser Anrechnung ausgenommen ist?
Es ginge um Beträge unter 80 Euro im Monat. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Essen, das den Wert von 86 Euro pro Monat nicht übersteigt, nicht angerechnet werden darf, aber ich finde die Textstelle jetzt nicht mehr.
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Beste Grüße.