"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung

  • Hallo,


    hat jemand von euch schon einmal von jemandem gehört, der aufgrund einer "besonderen Härte" (z.B. einer Schwerbehinderung) nicht zum Verkauf von Aktien, Firmenanteilen, sonstigem angelegtem Vermögen, das das Schonvermögen übersteigt, verpflichtet wurde? Am interessantesten wären Fälle, bei denen der Betreffende nicht einmal vor Gericht musste, sondern das wirklich vom Amt anerkannt wurde.


    Wie ist genau der Verweis im Gesetz auf eine "besondere Härte" zu verstehen?


    Es wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet,


    danke schön im Voraus.

  • Habe ich aber auch schon andere Fälle gefunden, allerdings nur im Internet. Z.B. bei Schwerbehinderung (teures Auto notwendig), bei Lücken im Rentenverlauf (angelegtes Geld darf als Altersabsicherung auf der hohen Kante bleiben) aufgrund von Selbstständigkeit und so weiter...