Jahresendabrechnung Strom und Gas

  • Hab mal eine Frage.
    Ich habe die Jahresendabrechnung für Strom und Gas erhaltem und muß 544 Euro nachzahlen.
    Dies kann ich nicht daher wollte ich fragen ob man bei der Arge ein Darlehen beantragen kann und wenn ja wie das funktioniert und wie lange das dauert bis das entschieden wird.


    Danke

  • Hallo Enzolina,


    grundsätzlich besteht die Möglichkeit beim jobcenter ein Darlehen zu beantragen, um Verbindlichkeiten beim Energieversorger zu begleichen.


    Wichtig für Dich ist, wenn die Nachzahlung vom Gas sich auf Heizkosten bezieht, ist der Posten, bei angemessenem Wohnraum (Quadratmeter, Kaltmiete), vom jobcenter in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Bei unangemessen Wohnraum natürlich nur anteilmäßig. Bezieht sich der Posten Gas nur auf Warmwasser, Herd etc., ist dies von Dir allein zu tragen.


    Wie auch immer, in der Regel geht das bearbeiten von Darlehen in Bezug auf Nachzahlungen beim Energieversorger relativ schnell. Kompetente Mitarbeiter können dies schon während des Vorsprachetermins bewilligen – andere brauchen schon mal länger.


    Bei Bewilligung eines Darlehen, darf die Rückzahlungsrate nicht höher als 10% der Regelleistung vom Vorstand der Bedarfsgemeinschaft betragen (Bsp.: Euro 359,00 Regelleistung = Euro 35,90 Rate).
    Nach der Rechtsreform die im Bundesrat festhängt, beziehen sich die 10% der Regelleistung dann auf alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. (Bsp.: 10% von Vater, 10% von Mutter, 10% vom Sohn etc.)

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.