Sanktion- Strafe für die ganze Familie

  • Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, ich habe folgendes Problem: wir bekommen ALG2 ( Wir= Mein Ehemann 19, meine 3 Monate alte Tochter und ich (30).
    Eigentlich sollte ich eine Umschulung machen, da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen alten Beruf nicht mehr ausüben durfte, dann wurde ich schwanger.
    Da mein Mann noch keine Ausbildung hat und das letzte Jahr auch keine Aussichten auf eine Lehrstelle hatte, wurde er von einer (schwachsinnigen) Maßnahme in eine andere gesteckt.
    Dann bekam er eine EQ- Stelle (ist ein 10 Monate -Praktikum mit 200 Euro Vergütung.)
    Leider wurde er da gemobbt und ging unregelmaßig hin.
    Nach einer Stellungsnahme kam dann die Sanktion.
    Durch die Sanktion bekommen wir zu 3t nur noch circa 460 Euro, die Miete beträgt aber bereits 540 Euro!
    Dadurch das Kinder- und Elterngeld angerechnet wird haben wir also noch 660 Euro, 80 Euro für die Miete, circa 70 Euro Strom, Telefon 40 Euro usw, usw, es sind jedenfalls genug Sachen zum bezahlen da.
    Nun habe ich gerechnet und wenn wir Glück haben, kommt alles circa hin( wir als Eltern gehen dabei leer aus, was Essen, etc angeht, aber unsere Kleine ist versorgt......)
    Wir sprachen schon mit seiner Beraterin, die sagte, sie könne da nichts machen, er sollte einen 1 Euro Job annehmen (das würde ja bar ausgezahlt werden, was er auch macht, aber nicht ausgezahlt wird*hust*) und jede Menge Minijobs.
    Meine Frage, darf das Jobcenter so drastisch kürzen? Es ist ja auch gut und schön, wenn mein Mann sanktioniert wird, aber was kann seine kleine Tochter dafür?
    Soll ich meinen Mann vor die Tür setzen (Obdachlose sind doch aus der Statistik,oder?)
    Zumal ich Angst habe aus unserer Wohnung zu fliegen, die wir erst vor 3 Wochen bezogen haben, und wo der Vermieter darauf bestand, die Summe vom Jobcenter überwiesen zubekommen; ohne wenn und aber! (Interessierte seine Beraterin auch einen Scheißdreck!)
    Hmn 3 Obdachlose? Oo
    Zum anderen, wenn er jetzt 20 Minijobs annimmt, wird das nicht wieder an das Alg2 angerechnet? Wäre ja dann bissel unsinnig.....
    Ja gut, 20 sind übertrieben da er ja den Euro-job macht, da würden höchstens 3 machbar sein..


    Ist es sinnvoll einen Widerspruch zu schreiben, oder müßen wir dies so hinnehmen und eventuell neue Schulden in kauf nehmen?


    Ich bin froh über jede Antwort, mit verwirrten Grüßen,


    Eris

  • Es ist inzwischen von Gerichten mehrfach entschieden worden, dass Hartz-IV-Empfänger mit Kindern auch dann Anspruch auf Leistungen zur Sicherung ihres Existenzminimums haben, wenn gegen sie Sanktionen verhängt wurden. Das physische Existenzminimum muss gedeckt werden.
    Die Leistungen die Ihr jetzt erhaltet, einschließlich KG und EG, decken den Mietanteil und das Existenzminimum von Dir und Deiner Tochter. 24 Euro liegen darüber. Das reicht natürlich nicht zum Leben für Deinen Mann und selbstverständlich auch nicht zum Bezahlen der vollständigen Miete.


    Wenn Minderjährige in der BG leben müssen Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht werden.


    Wenn Dein Mann jetzt sogar einen EEJ angenommen hat, stimmt da was ganz arg nicht.
    Fakt ist (nach Deinen Angaben), dass Ihr mit den Einnahmen von insgesamt 944 Euro noch nicht einmal Eure Miete leisten könnt. Das ist eine wirklich akute Situation. In solchem Fall gibt's Beratungshilfe für einen Rechtsanwalt, der kann am besten gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und eine einstweilige Anordnung beim Gericht beantragen, damit ihr schnell Existenzsicherung erhaltet (und um die Rechtmäßigkeit der Sanktion zu klären).

  • Ein Anwalt kann euch nur dann helfen wenn die Sanktion eure komplette Leistung betreffen würde denn es darf nur die Regelleistung deines Mannes Sanktioniert werden und nicht alles.Allerdings gibt es nunmal gewisse Pflichten die ihr oder besser dein Mann hat und dazu gehört es das Maßnahmen der ARGE zu besuchen sind.Wenn er eine Arbeitsstelle hätte kann er auch nicht kommen und gehen wie er will ohne Lohnabzug und genauso ist es eben wenn man vom Staat Leistungen bezieht.Dein Mann hat mit dir und deiner Tochter eine Verantwortung übernommen der er sich bewußt sein sollte und wenn er mehrere Minijobs hat dann zählt das gesamte Einkommen und wird auch bei den Leistungen gegengerechnet.Vielleicht wäre es auch für eure Zukunft der bessere Weg wenn dein Mann erstmal eine Ausbildung beginnt anstatt sich von einem Job in den nächsten zu hangeln.

  • Ein Anwalt kann euch nur dann helfen wenn die Sanktion eure komplette Leistung betreffen würde denn es darf nur die Regelleistung deines Mannes Sanktioniert werden und nicht alles.Allerdings gibt es nunmal gewisse Pflichten die ihr oder besser dein Mann hat und dazu gehört es das Maßnahmen der ARGE zu besuchen sind.Wenn er eine Arbeitsstelle hätte kann er auch nicht kommen und gehen wie er will ohne Lohnabzug und genauso ist es eben wenn man vom Staat Leistungen bezieht.Dein Mann hat mit dir und deiner Tochter eine Verantwortung übernommen der er sich bewußt sein sollte und wenn er mehrere Minijobs hat dann zählt das gesamte Einkommen und wird auch bei den Leistungen gegengerechnet.Vielleicht wäre es auch für eure Zukunft der bessere Weg wenn dein Mann erstmal eine Ausbildung beginnt anstatt sich von einem Job in den nächsten zu hangeln.


    Er hat versucht eine Ausbildung zu bekommen, nun im mom soll er Minijobs ohne Ende verrichten laut seiner Sachbearbeiterin; würde ihm ja nicht schaden, wie sie sagte..
    Du hast vollkommen Recht, er hat nun Verantwortung; er wurde auf seinen Praktikum gemobbt, er hat sich von mir auch viele bittere Worte anhören dürfen, ich will ihn nicht entschuldigen, es ist aber nicht mehr zu ändern..
    ich hab nur viele panische Bilder vor Augen, wie wir aus der Wohnung fliegen, das Konto gekündigt wird etc.
    Geld für einen Anwalt oder wenigstens Beratung habe ich nicht, und wüßte auch nicht, wie sowas von statten läuft.
    Fazit ist nur, dass nicht nur mein Mann darunter leidet, sondern letztendlich alle...

  • Nachdem man den (Sanktions-) Bescheid vom Jobcenter erhalten hat, ruft man einen Anwalt für Sozialrecht (vorort, zu finden im Internet) an und schildert sein Problem, der vereinbart (in der Regel) einen Termin und schickt den Hilfesuchenden zum Amtsgericht, wegen eines Beratungshilfescheins. Dort füllt man (auch mit Hilfe des Rechtspflegers möglich) das Antragsformular aus, reicht den Bescheid des Jobcenters ein, legt zur Feststellung der Einkommensverhältnisse Kontoauszüge vor und erhält regelmäßig bei einer solchen Leistungskürzung Beratungshilfe = Bezahlung des Rechtsanwalts für die Einlegung des Widerspruchs. Sollte das nicht schon reichen, kann man später beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe erhalten.


    In diesem, unserem Rechtsstaat muss nicht grundsätzlich jede Zwangsarbeit klaglos angenommen/hingenommen werden.
    http://www.sanktionsmoratorium.de/


    Auch sollen, wegen der Erhöhung der Regelleistung und des Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, die Mittel für EEJs u.ä. drastisch gekürzt werden.
    Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, erwägt Freiwilligkeit bei Ein-Euro-„Jobs“


    Ausbildung ist natürlich die Grundlage für existenzsichernde Arbeit, aber auch Minijobs bringen der Familie etwas mehr Geld.