Alg ii - reha - erwerbsminderungsrente

  • Gestrichen: Rentenversicherungspflicht und -beiträge 3
    Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ab 01.01.2011 für ALG II-Bezieher keine Pflichtbeiträge oder Zuschüsse mehr zur Rentenversicherung. Der ALG II-Bezug löst keine Versicherungspflicht in der staatlichen Rentenversicherung mehr aus, zählt jedoch als Anwartschaftszeit.
    Das hat u.a. zur Folge, dass durch den ALG II-Bezug keine Ansprüche mehr auf Leistungen begründet werden, welche die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen (z.B. Reha, Erwerbsminderungsrente). Bereits bestehende Ansprüche bleiben durch die Anerkennung als Anwartschaftszeit aber erhalten.


    Muß ich als Hartz 4 Empfängerin die Reha selbst zahlen? :confused:
    Kann man keine Erwerbsminderungsrente mehr beantragen? :confused:

  • Hallo,
    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Wenn Du eine REHA beantragen willst oder eine Erwerbsminderungsrente, dann wird von der Rentenversicherungsanstalt geprüft ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    Also ab zur Rentenversicherung und Beratungsgespräch.


    MfG
    mani

  • Also, das Gesetz mit den Beiträgen zur Rentenversicherung ist immer noch nicht durch den Bundesrat, sondern hängt noch im Vermittlungsausschuss. Also keine Panik, die Monate jetzt gehen dir in Bezug auf Erwerbsminderung noch nicht verloren.


    Allerdings musst du, neben der Anrechnungszeiten, für die Erwerbsminderungsrente 3 Jahre der letzten 5 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Arbeitslosigkeit wird dazugerechnet, also in den letzten 5 Jahren, ohne Arbeitslosigkeit gerechnet, musst du 3 Jahre gearbeitet haben.


    Rehamaßnahmen werden weiterhin gezahlt (Finanzierer: Bundesagentur für Arbeit), allerdings wird natürlich geprüft, ob sie "wirklich notwendig" sind. Wenn du wichtige Gründe für eine Reha hast, brauchst du keine Angst zu haben. Anders ist es, wenn du eine Reha beim Rentenversicherungsträger beantragst, dazu brauchst zu zunächst einmal einen Status als Erwerbsminderungsrentnerin. Den bekommst du natürlich jetzt schwerer, weil die Beiträge demnächst (wenn das neue Gesetz durch ist) nicht mehr eingezahlt werden.


    Aber es gibt die Möglichkeit, die Reha über die Bundesagentur für Arbeit zu bekommen, die teilen dir eine/n Rehabeaufragte/n zu!!!! Ist eine sehr nette Einrichtung, wesentlich menschlicher als die JobCenter / Argen!