Hallo,
Ich beziehe Hartz 4 und bin alleinerziehend (tochter ist nicht von meinem jetztigen Freund) und möchte mit meinem Freund zusammen ziehen.
Nun ist es so das mein Freund arbeitet, aber nicht für mich "einstehen" möchte wegen krankenkasse... da wir ja erstmal schauen wollen ob es mit uns klapp und denn heiraten.
Nun hatte ich mich etwas umgehört und erfahren das man erst nach 1nem jahr als Eheähnlichgemeinschaft eingestuft werden kann, habe auch den dazu gehörigen § gefunden.
Ich bin dann zu meiner SB, habe sie über den zusammen zug ( in 3 monaten) informiert und sie auf den § angesprochen und diese meinte dann zu mir den gibt es nicht !!!
Nun wollte ich wissen ob es den §7 Abs. 3 N3.3c SGBII nun wirklich existiert und wie ich den durchsetzen kann,
Ich möchte nochmal klarstellen das ich nicht vorhabe das Amt geld aus der tasche zuziehen ( hoffe auf baldiger arbeit) es geht hier daarum das meine tochter und ich nicht Krankenversichert wären und mein freund auch nicht uns mitfinanzieren möxhte / kann