zusammenziehen, gleich eheähnliche gemeinschaft?

  • Hallo,
    Ich beziehe Hartz 4 und bin alleinerziehend (tochter ist nicht von meinem jetztigen Freund) und möchte mit meinem Freund zusammen ziehen.
    Nun ist es so das mein Freund arbeitet, aber nicht für mich "einstehen" möchte wegen krankenkasse... da wir ja erstmal schauen wollen ob es mit uns klapp und denn heiraten.


    Nun hatte ich mich etwas umgehört und erfahren das man erst nach 1nem jahr als Eheähnlichgemeinschaft eingestuft werden kann, habe auch den dazu gehörigen § gefunden.
    Ich bin dann zu meiner SB, habe sie über den zusammen zug ( in 3 monaten) informiert und sie auf den § angesprochen und diese meinte dann zu mir den gibt es nicht !!!


    Nun wollte ich wissen ob es den §7 Abs. 3 N3.3c SGBII nun wirklich existiert und wie ich den durchsetzen kann,


    Ich möchte nochmal klarstellen das ich nicht vorhabe das Amt geld aus der tasche zuziehen ( hoffe auf baldiger arbeit) es geht hier daarum das meine tochter und ich nicht Krankenversichert wären und mein freund auch nicht uns mitfinanzieren möxhte / kann

  • das kann ich mir nicht vorstellen, ich meine nur weil ich ein kind habe gilt dieses nicht für uns? Im grunde genommen wird das kind ja schon von ihrem Vater versorgt sprich unterhalt, alsio verstehe da die logig nicht!!!


    ausserdem meinte meine sb das es diesen § nicht gibt!!

  • dein freund muss dich doch nicht versorgen, es wird lediglich sein einkommen angerechnet wenn ihr in einem haushalt lebt.


    Zitat

    Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen


    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    dein anwalt hat keine ahnung oder er will nur etwas geld machen. sei vorsichtig.;)


    hier der gesamte paragraph:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

  • Das auf Probe zusammenleben gibt es schon aber die ARGE nimmt immer eine BG an sobald ein Kind mit in der Wohnung lebt.Ich finde es auch nicht in Ordnung das auf der einen Seite zwei ein Jahr zusammen leben können und nicht zugerechnet werden und sobald die Frau schon ein Kind hat und mit in die Beziehung bringt wird gleich eine BG abgerechnet.Du kannst es ja angeben und versuchen ob es klappt ansonsten müßtest du einen Anwalt bemühen.Könntest ja mal angeben wie es ausgegangen ist.

  • lacki  
    naja das du behauptest das der anwalt keine ahnung hat oist ja schon frech, bist du anwalt? hast du jura studiert?


    so ich war beim anwalt und wir haben ein anrecht auf das "probejahr" mein freund darf meine tochter und mich halt nicht versorgen oder meine tochter mit erziehen! das muss mein freund auch schriftlich hinterlegen so wie er auch schriftlich hinterlegen müssen das wir beide nicht für einander einstehen!



    wäre ja auch frech wenn das jobcenter einer alleinererziehnden, die recht verweigert das hätte ja schon was mit bestrafung zutun - nach dem motto selber schuld wenn du ein kind in die welt setzt.