Anspruch auf Leistungen?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem. Ich bin 22 und vor zwei Jahren mit einem Mitbewohner in eine gemeinsame Wohnung gezogen, da es bei meinen Eltern nicht mehr zu etragen war. Mein Mitbewohner ist im Dez. 2010 ausgezogen und mein Partner eingezogen. Seid Dez. 2010 steht er als Vetragspartner im Mietvertrag. Auch er ist unter 25. Nun zu folgendem Problem. Bis jetzt konnten wir die Wohnung durch mein Bafög, seinem Ausbildungsgehalt und dem Kindergeld finanzieren. Mein Partner hat seine Ausbildung aber aufgeben müssen, da diese im Betrieb nicht mehr tragbar war. Somit fiel erstmal sein Ausbildungsgehalt weg.
    Ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung, habe aber viele Fehlzeiten durch eine Depression, die dazu führen, das ich das Probehalbjahr nicht bestehe. Somit fällt auch das Bafög weg.
    Mein Patner wird vorraussichtich im Februar eine schulische Ausbildung beginnen, die auch Bafögberechtigt ist.
    Nun ist die Frage, ob wir irgendeinen Anspruch auf Leistungen haben.
    Zu der Wohnung, sie hat 3 Zimmer, ist etwas über 60 qm groß und kostet 422 Euro inklusive Nebenkosten.


    Freu mich auf Antworten.

  • Da du ja schon einige Zeit deine eigene Wohnung hast müßtest du ALG2 beantragen wenn bei dir jetzt das Bafög wegfällt.Die Wohnung wird zu groß und zu teuer sein.Dein Partner hätte keinen Anspruch auf Leistungen da er noch unter 25 ist und somit seine Eltern noch für ihn zuständig wären.Wenn er eine Ausbildung beginnt und dann Bafög erhält wäre es wieder etwas anderes.Du solltest bei der ARGE aber angeben das ihr zunächst auf Probe zusammen lebt denn sonst rechnen sie euch als Bg und alles was dein Freund mal verdient würde bei dir angerechnet.

  • Hallo Shira22,


    mich interessiert ob Dein Partner irgendwelche Leistungen, wenn ja bei wem beantragt hat und ob aufgrund der vorzeitigen Ausbildungsbeendigung Sanktionen angekündigt/durchgesetzt wurden sind.


    Ferner ist es wichtig zu wissen, wie hoch die Kaltmiete für die gemeinsame Wohnung ist, in welchem Bundesland/Ort ihr wohnt, ihr verheiratet seid und Kinder habt. Erst dann kann ich Dir dazu etwas schreiben.



    @ Kitty121
    Das ist schon wieder falsch was Du geschrieben hast. Du kannst es einfach nicht.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

  • @ Fossibär Was kann ich denn nicht?Vielleicht solltest du lernen dich etwas genauer auszudrücken.Du gibst den Leuten Ratschläge die vielleicht in deinen Augen so sein müßten aber das ist nicht das was die ARGE machen wird.Es bringt nichts etwas zu schreiben was so dann nie eintreten wird und die Leute nur in die falsche Richtung lenkt.
    Du mußt mal genau lesen was Shira22 gefragt hat bzw. wie ihre derzeitige Situation ist.Sie ist 22 und lebt mir ihrem Partner der ebenfalls unter 25 ist in einer Wohnung.Dieser hat seine Ausbildung abgebrochen und somit für seine Hilfebdürftigkeit selbst gesorgt.Da er zum einen noch unter 25 ist zum zweiten kein Einkommen mehr hat und zum dritten erst seit kurzem in die Wohnung eingezogen ist wird er keinen Leistungsanspruch haben.Sie selbst kann durch Krankheit ihre Ausbildung nicht beenden und müßte also erstmal Leistungen beantragen.Dafür ist aber die Wohnung zu groß und auch zu teuer.Deine Erklärungen Fossibär zu Etagenbriefkästen und all dem Kram will keiner wissen denn danach wurde auch nicht gefragt.