Zahnersatz Kosten

  • Hallo ich war bei meinem Zahnarzt der hat mir eine Rechnun gegeben von kanpp 2 000 € für Zahnersatz.


    Ich hab dies meiner Krankenversicherung (AOK) gegeben diese würden mehr als den normalen Beitrag bezahlen weil ich ALG II beziehe, aber dies wären auch nur 1 000€.


    Wie soll man als HARZT IV empfänger die Restlichen 1 000€ bezahlen hat da jemand eine Idee? Müsste die AOK nicht alles bezahlen?


    Ich mein selbst wenn man eine Ratenzahlug mit der Zahnarztpraxis verbeinbart würde dies Länger als 3 Jahre gehen und man müsste einegweg mtl ca 25€ bezalhen, was gerade als ALGII sehr viel ist?


    Bitte um Ideen anregungen.


    Beste grüße

  • Das kommt immer drauf an.Wenn du kein durchgängiges Bonusheft hast zahlt die Krankenkasse meist nicht alles und dann schauen sie auch um was für eine Art von Zahnersatz es sich handelt.Es wird nicht immer alles bezahlt sondern immer das günstigste alles andere mußt du selbst tragen.Die angegebene Summe ist schon ganz schön hoch.

  • Bei nach § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst a SGB 5 pflichtversicherten Arbeitslosengeld-II-Empfängern werden die Kosten der Regelversorgung mit medizinisch notwendigem Zahnersatz in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen .


    Für die Annahme eines unabweisbaren Mehrbedarfs im Sinne von § 23 Abs 1 S 2 SGB 2, muss der Hilfebedürftige nachweisen, dass medizinisch zwingende Gründe bestehen, weswegen eine andere Versorgung als die krankenversicherungsrechtlich vorgesehene Regelversorgung notwendig ist.


    Hierfür genügt nicht, wenn sich aus seiner Sicht durch die von der Krankenkasse finanzierte Heilbehandlung weder in medizinischer noch in ästhetischer Hinsicht ein befriedigendes Ergebnis erzielen lässt.


    Ein notwendiger Bedarf ist jedoch nicht einem unabweisbaren Bedarf gleichzusetzen. Der Antragsteller hat insoweit nicht darlegen können, dass medizinisch zwingende Gründe bestehen, aus denen in seinem Fall eine andere Versorgung als die krankenversicherungsrechtlich vorgesehene Regelversorgung notwendig ist bzw. dass – sollte ein solcher Fall vorliegen – die Krankenkasse nach Prüfung die Übernahme der zusätzlich anfallenden Kosten endgültig abgelehnt hat.
    SG Berlin vom 21.08.2007 , - S 119 AS 16141/07 ER


    Hinweis:
    Ein unabweisbarer Bedarf im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II liegt immer dann vor, wenn die Abdeckung des fraglichen Bedarfs keinen Aufschub duldet und eine erhebliche Beeinträchtigung des Bedarfs vorliegt, die auch nicht durch Mittelumschichtung innerhalb der Regelleistung beseitigt oder aufgefangen werden kann
    ( LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.08.2006 – L 19 B 316/06 AS ER).


    Kurzum, bei Bezug von ALG II muss die Krankenkasse den doppelten Regelsatz übernehmen und wenn dieser nicht ausreicht, auch den Rest.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

  • @ Fossibär Das ist nicht richtig was du da wieder von dir gibst.Die Krankenkasse muß nicht die gesamte Behandlung bezahlen bei ALG2 Empfängern und wird dies auch nicht tun.Bei einer Behandlungssumme von 2000 Euro sowieso nicht.Du hast als Patient auch die Verpflichtung deiner Vorsorge nachzukommen gerade beim Zahnarzt.Dafür gibt es das Bonusheft.Bei der hier veranschlagten Summe glaube ich nicht das es sich um eine normale Behandlung handelt sondern denke das es wohl in die Schönheitsrichtung geht und da zahlt die Krankenkasse niemals die vollen Kosten.

  • @ Kitty121


    In meiner Antwort beziehe ich mich auf notwendiger/unabweisbaren Bedarf. Wir reden also nicht von einem plastischen Eingriff um hinterher besser auszusehen.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

  • @ Kitty121


    Bist Du jetzt auch noch Zahnärztin, von der Krankenkasse oder Rechnugsprüferin?
    Ich bin beeindruckt.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

  • Nein ich habe nur einen gesunden Menschenverstand und gehe auch regelmäßig zum Zahnarzt und hatte auch schon Reperaturen die ich zusätzlich bezahlen mußte und da bin ich nicht auf eine derartige Summe gekommen.Meine Schwiegermutter bekam vergangenes Jahr ein neues Oberteil und hat dafür 540 Euro bezahlt.Da brauch ich nicht Einstein zu sein um zu wissen das es sich bei einer so großen Summe um mehr als den normalen Bedarf handelt.

  • Der gesunde Menschenverstand oder die persönlichen Erfahrungen aus dem familiären Umfeld sagt nichts über die gestellte Diagnose bei NoOneLives4Ever aus.


    Somit ist Deine Aussage falsch.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

  • Meine Aussage ist nicht falsch denn bei dieser Summe glaube ich nicht an eine normale reguläre Zahnversorgung.Der Fragesteller hat sich hier auch diesbezüglich nicht nochmal geäußert und angegeben um was für Zahnersatz es sich handelt.Da er dies nicht getan hat und die ganze Sache mal ordentlich aufgeklärt hat denke ich das ich mit meiner Vermutung genau richtig liege und deshalb zahlt auch die KK nicht den gesamten Betrag.Wenn du es genau weißt dann sag es und stelle nicht irgendwelche Behauptungen auf.Ich lerne gerne dazu.

  • ......etwas spät....aber..........


    @ Kitty 121 -
    ich glaube auch, dass du "richtig vermutest"!


    ist wohl leider nur zu viel für manche, an klarer analytischer power und verstand !


    nun, heiße mich selbst willkommen.


    l.g.

  • 28.04.2011
    Erst enmal hallo, und vorab beziehe Hartz 4 bin 62 und habe eine schwerbehinderung,,
    Also bei mir war es so ,mir wurde am 25.10.2010 von der KK der doppelte satz für eine ( notfall ) volprotese genemigt,mit einer eigengenbeteiligung von 700 € , da ich diese 700 € nicht aufbringen konnte und mein Zahnartzt diese 700 € von mir im Voraus forderte, musste ich mich mit der alten kaputen protese bis anfang märz durchquälen bis ich mir das geld zusmmen gehungert hatte.nun passt das obere teil gut und das untere teil so gut wie garnicht.
    gglg

  • Da haben entweder der Zahnarzt oder die KK geschlafen. Bei Hartz IV-Bezug werden die Kosten einer Vollprothese auch voll übernommen (Härtefallregelung), es sei denn, ein Teil Deiner Prothese wäre eine sogenannte Aufsatzprothese, wobei Gold verbaut wurde. Dieser Goldanteil muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
    Du solltest Deinen Zahnarzt in Regress nehmen und Dir die Prothese passend machen lassen. Darauf hast Du Anspruch!

  • Hallo,
    ja, das stimmt. Ein Zahnersatz ist oftmals mit hohen Kosten verbunden. Zwar gibt es den sogenannten Festzuschuss für Zahnersatz seitens der Krankenkassen. Dieser deckt aber oftmals nicht die hohen Kosten. Viele Härtefall-Regelungen findet man im Sozialgesetzbuch V. Dieses regelt Leistungsansprüche unter anderem auch medizinische Sach- und Dienstleistungen wie Heilmittel, Arzneien und künstlichen Prothesen. Zu diesen gehört auch der Zahnersatz. Wenn Versicherte über ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 994 Euro verfügen, spricht man von einem Zahnersatz-Härtefall. Dieser tritt auch ein, wenn die betroffene Person zusammen mit einem Angehörigen nicht mehr als 1366,75 Euro zur Verfügung hat. Jeder weitere Angehörige zählt mit 248,50 Euro dazu. Beim Härtefall für Zahnersatz bekommt die Person einen doppelten Festzuschuss. Dafür muss ein eindeutiger finanzieller Nachweis bei der Krankenkasse erbracht werden. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gewährleistet.


    Es gibt eine Übersicht mit den einzelnen Leistungen und Zuschüssen. Kannst dich auch hier mal informieren...Viel Glück!
    www.klinik-am-weserbogen.de/Zahnimplantate-implantate