ALG 1 Berechnung nach Zivildienst

  • Guten Tag,


    nachdem ich meine 3 1/2 jährige Ausbildung Ende Januar 2010 beendet hatte, habe ich ein halbes Jahr Leistung in Form von ALG1 bezogen. Im Juli 2010 begann ich mit der Ableistung meines 9 Monatigen Zivildienstes bis 31.März 2011.
    Woraus wird nun mein ALG1 berechnet? Habe ich trotzdem noch ein halbes Jahr Leistungsanspruch? Kann ich zusätzlich wieder Kindergeld beantragen?
    In den 9 Monaten Dienstzeit beziehe ich zusätzlich Mietbeihilfe von der Unterhaltsicherungsbehörde, wird diese beim Bruttoeinkommen mit eingerechnet?


    Vielen Dank im vorraus!

  • Hallo,


    Durch die 3 1/2 Jahre Ausbildung dürfte deine Anwartschaftszeit für 12 Monate ALG I gereicht haben.
    Somit würde also im Mindestfall das ALG I in der alten Höhe ausgezahlt werden.


    Auch wenn der Zivildienst niedrigere Einkünfte eingebracht haben sollte. Normalerweise müßten sich die 9 Monate Zivildienst dann auch auf die Bezugsdauer positiv auswirken. ( längerer Anspruch )


    mfg


    allo

  • Hallo, vielen Dank für die Antwort.


    Mein Sold den ich in meinem Zivildienst erhalte, ist mehr als doppelt so hoch als meine damalige Ausbildungsvergütung.
    Der alg1 rechner will ja bruttoeinkommen der letzten 12 monate. da ich aber von den 12 monaten 3 monate nur alg 1 bezogen habe weiß ich nicht was ich angeben soll. und ich weiß nicht was ich als Brutto einfügen soll, da es beim Sold keine Abzüge usw. gibt.


    mfg.

  • Hallo,


    Es darf aber zunächst davon ausgegangen werden, das die Vergütung des Zivildienstes ebenfalls sozialversicherungspflichtig ist ?


    In diesem Fall wäre es einerseits so, das der Anspruch , der sich aus der Lehrzeit ergab , nicht voll aufgebraucht wurde. Laut Deiner Frage waren das bisher 6 Monate ALG I - Bezug.


    Folglich wird es so aussehen, das kein komplett neuer Anspruch erworben wurde, da das erst der Fall ist, wenn 12 Monate ( oder 360 Kalendertage ) SV - Pflichtiger Beschäftigung auf einen vormals erreichten Anspruch fogten.


    Bei Dir wird es darauf hinauslaufen, das die nicht genutzten 6 Monate deines alten Anspruches mit den Anspruchstagen aus den 9 Monaten ( 270 Kalendertage ) des Zivildienstes summiert werden.
    ( Das wären hier meines Wissens nach dann 10 Monate oder = 300 Kalendertage )


    Das wird dann als verkürzte Anwartschaftszeit bezeichnet. Somit würden einerseits:


    - die verbleibenden Tage des " alten " Anspruches mit den erworbenen Tagen aus dem Zivildienst
    addiert.
    - da der Sold höher war als die Ausbildungsvergütung, wird zudem auch die Höhe des Anspruches neu berechnet werden.


    Nachlesen kannst Du das auch auf:


    http://www.arbeitsagentur.de ( Merkblatt für Arbeitslose als PDF - Download)


    mfg


    allo

  • Hallo,


    Vielen dank erstmal für die umfassende Antwort.
    ich hab mir dieses Merkblatt mal durchgelesen aber werd für meinen FAll leider nicht so richtig schlau draus.
    Wenn ich den alg1 rechner nutzen will, was geb ich dann beim Bruttoeinkommen für die 3 Monate in denen ich alg 1 bezogen habe an? Zähle ich für die 9 Monate Zivildienst meine Empfangenen leistungen zur Mietbeihilfe mit dazu wenn ich nach meinem Zivildienst in eine andere Wohnung ziehe? Wie errechne ich mein Bruttoeinkommen wenn ich Sold ohne Abzüge erhalten habe (Netto)?
    komplizierter Fall, sorry, aber ich möchte mich gern vorbereiten und bisschen Planen ;)


    mfg.

  • Zitat

    Hallo,


    Zitat

    Vielen dank erstmal für die umfassende Antwort.
    ich hab mir dieses Merkblatt mal durchgelesen aber werd für meinen FAll leider nicht so richtig schlau draus.


    Das ist in der Tat alles etwas verwirrend...aber das wird schon. :-)


    Zitat

    Wenn ich den alg1 rechner nutzen will, was geb ich dann beim Bruttoeinkommen für die 3 Monate in denen ich alg 1 bezogen habe an?


    Vergiss in Deinem Fall mal die einfachen ALG I - Rechner, da es sich bei Dir anders berechnen wird.


    Zitat

    Zähle ich für die 9 Monate Zivildienst meine Empfangenen leistungen zur Mietbeihilfe mit dazu wenn ich nach meinem Zivildienst in eine andere Wohnung ziehe?


    Wenn Du ALG I beziehst und eine neue Wohnung beziehen möchtest, dann kannst Du mit Deinem ALG - Bewilligungsbescheid + Mietvertrag auch Wohngeld beantragen. Dazu gibt es hier im Forum auch einen Wohngeldrechner . ( ganz oben unter der Rubrik Wohngeld )
    Wohngeld berechnet sich grob aus dem Einkommen ( auch ALG I ) und den Mietkonditionen der WHG.


    Zitat

    Wie errechne ich mein Bruttoeinkommen wenn ich Sold ohne Abzüge erhalten habe (Netto)?
    komplizierter Fall, sorry, aber ich möchte mich gern vorbereiten und bisschen Planen ;)


    Ich kann Dir leider nicht sagen, mit welchem Monatsbetrag der Sold in der ALG I - Berechnung berücksichtigt wird.
    Das sollte aber bestimmt in der nächsten Dienststelle der Arbeitsagentur zu erfahren sein . ( Evtl. kann Dir ja auch schon Dein momentaner Dienststellenleiter Genaueres dazu sagen )


    Zitat

    mfg.


    mfg


    allo