Ab 52 Jahren wird keine Fortbildung gewährt??

  • Hallo ForumsleserInnen,


    ich beziehe Hartz IV, bin Sozialpädagogin und würde gern eine halbjährige Fortbildung in systemischer Beratung machen. Seit ein paar Jahren wird schwerpunktmäßig systemisch gearbeitet im Feld der Sozialarbeit/Soz. Päd. und ich hatte bisher nur die Möglichkeit mit autodidaktisch mit der Materie zu befassen.
    Im letzten Spätsommer stellte ich einen Antrag der aus finanziellen Gründen abgelehnt wurde. Es gäbe einen Ausgabestopp und es sei eben kein geld mehr da. Ich solle mich im nächsten jahr wieder melden.
    Heute hatte ich einen Termin bei der Arbeitsberaterin und sie meint ich sei zu lange arbeitslos und würde keinen Job mehr bekommen in meinem Beruf. Ich habe da berechtigte Zweifel, denn, wenn ich mich bewerbe habe ich einen relativ guten Rücklauf und werde zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Mir fehlt einfach ein aktuelles Handwerkszeug, dass stets abgefragt wird in den Stellenangeboten und bei den Bewerbungsgesprächen. Jetzt soll ich wieder in eine Maßnahme geschickt werden, die ich bereits vor einem Jahr gemacht habe! Wenn ich frage wer denn solche Richtlinien erläßt, dann sagt man das sei die Bundesregierung, die immer weniger Geld zur Verfügung stelle. Fakt ist, das derzeit Sozialpädagoogen gesucht werden und dass ich mit einer Fortbildung wesentlich besser dastehen würde bei den Bewerbungsgesprächen.
    Ich weiß, dass es kein Anrecht auf Fortbildung gibt, sondern dass es sich um eine Kannleistung handelt.
    Hat hier vielleicht jemand Erfahrung mit diesem Problem. Ich fühle mich mitlerweile diskriminiert, denn schließlich soll ich doch noch 20 Jahre arbeiten, wie soll das unter diesen Umständen möglich sein?