Hallo Zusammen...
ich schilder direkt mein Anliegen!
Der Vater meines Sohnes ist Anfang Januar verstorben!
Er hat sich selbststängig gemacht, trotzdem noch Hartz4 bezogen (das hatte so auch seine Richtigkeit).
Er hat keinen Unterhalt gezahlt bis zu seinem Tod, wollte damit nun erst beginnen.
Ich habe somit UVG-Leistungen i-h.v. 133 Euro monatlich erhalten!
Mein Sohn ist 3 jahre alt.
Ich selbst bekomme noch Hartz4, mein Sohn bekommt jedoch Wohngeld (beim Antrag musste ich ja UVG und Kindergeld angeben, etc.).
Nun sagt die UVG-Stelle mir, ich muss halbwaisenrente beantragen! Das mache ich morgen. Da der vater hartz4 bekommen hat die letzten jahre, wird kaum was in die Rentenversicherung (RV) eingezahlt worden sein, so dass ich bzw. mein Sohn lt. UVG-Stelle dann halt den betrag der Halbwaisenrente bekomme und aufstockend dann noch UVG bis zu dem betrag von 133 Euro.
Beim Wohngeld würde sich somit vlt. nur ein bisschen ändern, da Renten eine Art Freibetrag haben. mir würde dann aber lt,. meinem Sachbearbeiter der ARGE das Kindergeld meines Sohne angerechnet werden wieder, somit würde ich von der Arge weniger bekommen.
Die unterhaltsheranziehungsstelle, die mir ein Schreiben schickt, ich soll den totenschein vorlegen, nach meinem Anruf heute aber auf einmal sagt sie braucht diesen nicht und keiner weiss warum ich diese Aufforderung bekommen habe, sagt, UVG erlischt direkt mit Tod des Vaters!
Bis diese Rente gezahlt wird, kann es noch 4-5 Monate dauern... was mach ich denn in der ganzen zeit?? mit 133 Euro weniger leben???
HILFE"!!!! ich bin total verwirrt!!!
ich muss doch auch irgendwie rechnen können, was ich nun zum leben habe und was nicht!
Hat da irgendjemand vlt einen kleinen Tipp?? Oder sowas selbst schonmal erlebt??
Vielen Danks chonmal!! und viele Grüße
Yakira