Hallo
Ich habe eine Frage, Ich lebe mit meiner Tochter 12 Jahre von Hartz4.
Der KV zahlt 180 Euro monatlich an Unterhalt.
Jetzt steht mir von März 2010 eine Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro zu die der Anwalt pfänden lassen will.
Wem steht das Geld denn nun zu mir oder dem Amt? Ich habe es meiner Sachbearbeiterin auf jeden Fall mitgeteilt. Wird die Nachzahlung als Einkommen angerechnet? Vielen Dank
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Sicher wird diese Nachzahlung als Einkommen angerechnet denn wenn du es als monatliche Zahlung bekommen hättest dann hätte sich ja dein Leistungsanspruch verringert.
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Zitat
Wem steht das Geld denn nun zu mir oder dem Amt?
was für eine frage, das geld steht natürlich dir, b.z.w. dem kind zu. es wird dir ja auch überwiesen und nicht dem amt. wäre ja noch schöner! vom amt bekommst du lediglich im monat des zuflusses weniger hartz4-apanage!
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