Hallo Community,
Tolles Forum und schönes miteinander !!!!!
Vieleicht kann mir hier einer einen Tip geben.
Nun zu meinem Problem,
Ich bin seit 1998 geschieden und wurde zu 1003,-DM Ehegattenunterhalt verdonnert zuzüglich Kindesunterhalt .
Worum es mir nun geht,
Meine Exfrau hat ab 01.01.2011 auf Ihren Unterhalt verzichtet......ABER
Ich habe diesen die ersten 2 Jahre bezahlt und dann ging es einfach nicht mehr und das ganze lief auf, und sie erwirkte einen Titel.
Ich habe 2006 versucht über einen Anwalt das abzuändern und man verlangte von Ihr Nachweise über Einkommen oder Bewerbungen etc. aber da wurde nie drauf reagiert und das ganze schlief ein.
Nun laufen Pfändungen und ich bin wieder zu einem Anwalt der wieder Auskunft über Einkünfte und Bewerbungen usw.einholen sollte.
Auf diese Anfrage kam dann der verzicht ab 01.01.2011 und da müsse man dann auch keine Auskunft mehr geben und wäre nicht bereit dazu .
UND mein Anwalt sagt das es auch nun zu Spät wäre da noch etwas zu verlangen!!!!!
Meine Frage ,
Muss Sie mir nun nicht mehr für die letzten 2-3 Jahre Auskunft über einkommen usw. geben ?????
LG Dirk