erhebliche Mietrückzahlung! Darf ich sie behalten?

  • Hallo,


    ich bin heute ganz neu hier angekommen und habe eine Frage in Bezug auf eine Meitrückzahlung, auf die ich, wie es aussieht Anrecht habe.


    Ich habe gestern festegestellt, dass meine Wohnung über 10% weniger Wohnfläche hergibt, als im Mietvertrag angegeben ist.


    Deswegen kann ich vom Vermieter für die entsprechenden qm ein Mietrückzahlung für die letzten 3 Jahre verlangen.


    Meine Frage lautet, kann ich die Mietrückzahlung bedenkenlos auf mein Konto überweisen lassen, ohne, dass das JobCenter mir das anrechnet? Oder wird die gesamte Summe als Einkommen angerechnet und ich muss dann, so lange das möglich ist, davon leben?


    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Morni.

  • Ja. Aber meine Miete lag immer über dem Satz. Das heißt, ich habe die Strom- und Gaskosten stets vom Regelsatz bezahlt. Darum blieb mir nur sehr wenig zum leben.


    Meinst Du, es wird nur ein bestimmter Prozentsatz von der Rückzahlung abgerechnet, oder werden sie verlangen, dass ich von allem was reinkommt erstmal lebe?

  • Jetzt muss ich mal näher nachfragen.


    Ich habe eine Warmmiete von 396.-. Dazu kommt Strom, 57,-. Macht 453,-


    Dann bezahle ich 115.-/ monatlich für Gas.


    Laut Bescheid bekomme 359.- zur Sicherung des Lebensunterhalts und 378,- für Unterkunft und Heizung.


    Sieht das so rechtens aus?


    LG!


    P.S.: das soll nicht vorwurfsvoll klingen (sehe gerade, dass es so rüberkommen könnte). Ich interessiere mich wirklich einfach nur für die Rechtslage.