Hallo Allerseits,
eine Bekannte mußte letztes Jahr für mehrere Wochen (8) ihre an Asthma erkrankte Tochter ins Krankenhaus gegleiten, weil der einweisende Arzt es einerseits angeordnet hatte und andererseits die Kleine erst 5 Jahre alt war.
Die Arge jetzt Jobcenter hat darauf hin die Unterstützung eingestellt. Man begründete das damit, dass die Mutter ja im Krankenhaus versorgt sei. Als Konsequenz gab es mehrer Monate a) keine ALG2 (waren ohnehin nur 60 Euro) und andererseits wurde die Miete ebenfalls nicht bezahlt. Prompt folgte die Kündigung des Vermieters. (Kann man nicht übel nehmen.) Aber als die Mutter sich eine neue günstigere Wohnung als Konsequenz der Kündigung bemüht hatte, nörgelte die Arge auch noch rum, weil sie das ja gar nicht dürfe.
Meine Frage: Weiß jemand von Euch, ob die Arge für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes vom Regelsatz Tagesätze abziehen darf. Denn als gesetzlich Krankenversicherter ist man mit max. 28 Tagessätzen a 10 Euro dabei. Aber auch nur dann, wenn man selbst behandelt wird. Bei Kinderbehandlung greift die Zuzahlung bei Anordnung gar nicht.
ALG2- Bezieher bekommen aber keine 14000 Euro Jährlich so dass die Zuzahlung eher geringer ausfallen dürfte.
ALG2- Bezieher bzgl. Krankenheit/Krankenhausaufenthalt schlechter gestellt werden, als nicht bedürftige geetztlich Krankenversichte?
So, last mal lesen, was ihr so alles erfahren habt?