Hallo,
Ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.Um das ganze Verständlich zu machen, muss ich etwas weiter ausholen.
Und zwar bin ich seit 2002 nicht einen Tag Arbeitslos gewesen. Im Dezember 2009 bin ich Schwanger geworden. Ab März 2010 konnte ich dann, aufgrund einer Risikoschwangerschaft nicht mehr arbeiten gehen. Da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelte, war ich somit 1 Tag Arbeitslos. An diesem Tag war ich für das Arbeitsamt nicht vermittelbar, sodass ich Hartz 4 beantragen musste. Nun kam ja im August 2010 meine Tochter zu Welt und ich bekomme weiterhin für die 2 Jahre Erziehungsurlaub Hartz4 und würde danach - sofern ich keine Arbeit finde - Arbeitslosengeld 1 bekommen.
Nun habe ich ja vor der Geburt 12 Monate gearbeitet und bin somit keine Langzeit- Arbeitslose.
Nun meine Frage...
Steht mir das Elterngeld anrechnungsfrei zu, oder darf mir die Arge das Geld seit dem 1.1.2011 anrechnen???
Denn laut meinem Bescheid, rechnen sie mir dieses an und mir fehlen somit monatlich 150 Euro. Habe das auf 2 Jahre verteilt.
Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Danke schon mal im Voraus...