Hallo zusammen,
bin seit April getrennt und habe Kindes- und Ehegattenunterhalt gezahlt.
Nachdem die gemeinsame Steuererklärung für 2009 sich recht schwierig gestaltete, fragte ich nun die Anwätin meiner Nochfrau, ob für die Steuererklärung 2010 die Bereitschaft für die Unterschrift vorhanden ist, was verneint wurde. Da ich mit einer Steuerzahlung für 2010 in Höhe von ca. 5000 € auf Grund der Getrenntveranlagung zu rechnen habe lies ich Steuerklasse 1 eintragen.
Jetzt die Frage:
für 2010 habe ich zuviel Unterhalt bezahlt? ... (nehme ich an) da von einer gemeinsamen Steuererklärung ausgegangen wurde.
Habe Neuberechnung angeregt ... sollte sich herausstellen es ist zuviel bezahlt worden, für die Vergangenheit, kann ich das mit noch anfallenden Zahlungen verrechnen?
Habe trotzdem nicht den Glauben an das Gute im Menschen verloren auch wenn ich bezahlen muß ... ich in die Pfanne gehauen werde.