Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe schon eine Frage ;-).
Wie fließt das Einkommen (Azubi-Gehalt) erwachsener Kinder in die Berechnung des Einkommens ein, bzw. fließt es mit ein?
Konkret:
mein Mann hat ein Nettoeinkommen von ca. 1000 EUR, wir haben vier Kinder, drei davon minderjährig und Schüler, einen 19jährigen Sohn, der vergangenen Herbst eine Ausbildung begonnen hat.
Wir haben Kinderzuschlag beantragt, der (nach über 4 Monaten Bearbeitungszeit und mehreren Nachfragen meinerseits) am 6. Januar endlich bewilligt wurde, zwar - erwartungsgemäß - nicht für den arbeitenden Sohn, aber für die anderen drei Kinder.
Nur eine Woche später kommt ein neuer Bescheid mit der Aufhebung der Bewilligung. Begründung: Hilfsbedürftigkeit wird nicht vermieden .
In der beigefügten Berechnung findet das Einkommen unseres ältesten Sohnes keine Beachtung, allerdings wurden (mehrfach ;-)) sämtliche Einkommensunterlagen seit September 2010 von ihm angefordert...warum, frage ich mich, wenn sein Einkommen nicht als Familieneinkommen zählt (mit dieser Begründung wird dann vermutlich auch ALG II abgelehnt werden, sollten wir es beantragen müssen:( ).