Hallo an alle, und zwar ist das so das ich gerne in einem Jahr mit meinen Partner zusammen ziehen möchte ich habe schon 2 eigende Kinder die ich mitnehmen werde und jetzt bekommen wir auch ein gemeinsames Kind zusamen. Wie ist das eigentlich dann mit Hartz4? Das bekomme ich jetzt ja und mein Partner ist noch bei der Bundeswehr also er arbeitet. Ist das wirklich so das sie uns gleich als eheähnliche gemeinschaft einsehen oder wie ist das? Weil ich möchte nicht das er für mich aufkommt, ich möchte schon mein eigendes Geld haben. Wie ist das?
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Ihr würdet als BG sofort zählen da ihr ja dann auch ein gemeinsames Kind habt und somit würde sein Einkommen bei deinen Leistungen angerechnet.
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