Hallo , bin seit Dez mit meinen Freund zusammen gezogen wir wurden auch noch nicht als Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt, Haben die Anlage VE mit abgegeben.
Wir haben kein Kind gemeinsam leben seit dem 1.dez zusammen und jetzt muss er von der miete ein viertel mit bezahlen.Meine Frage ist.Ich muss ab märz einen neuen Bewilligungsbescheid neu beantragen.MUss ich dann beim einkommen die miete von ihn mit angeben und reinschreiben oder einfach nur es hat sich nichts geändert. zweitens muss er mir die miete aufs konto überweisen oder iste s egal ob er mir sie auch auf die hand gibt?
3.Nach einen Jahr wird er ja voll zur bedarfsgemeinschaft dazugezogen oder versucht seitens der Arge.
Kann ich das umgehen , da wir kein gemeinsames Kind haben .Er zahlt mir nur anteilmäßig die miete und ich lebe trotzdem von meinen Geld weiter allein mit mein Kind.
Denn er ist 10 Stunden auf arbeit , kein Gemeinsames Frühstücken kein Abendbrot gemeinsam ( bezahlt seine Lebenshaltungskosten alleine) .Das heißt ich will nicht auf seine Kosten leben noch er von mir, habe eh nichts zu verschenken).Ich sehe ihn auch nicht verpflichtet für mich aufzukommen .Habe ich da eine Chance denn ich bin nicht verheiratet.Und nur weil man sich liebt etc .Hat keiner das recht eigentlich finanziell für einander einzustehen.
Danke für einen Antwort