Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo , bin seit Dez mit meinen Freund zusammen gezogen wir wurden auch noch nicht als Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt, Haben die Anlage VE mit abgegeben.
    Wir haben kein Kind gemeinsam leben seit dem 1.dez zusammen und jetzt muss er von der miete ein viertel mit bezahlen.Meine Frage ist.Ich muss ab märz einen neuen Bewilligungsbescheid neu beantragen.MUss ich dann beim einkommen die miete von ihn mit angeben und reinschreiben oder einfach nur es hat sich nichts geändert. zweitens muss er mir die miete aufs konto überweisen oder iste s egal ob er mir sie auch auf die hand gibt?
    3.Nach einen Jahr wird er ja voll zur bedarfsgemeinschaft dazugezogen oder versucht seitens der Arge.
    Kann ich das umgehen , da wir kein gemeinsames Kind haben .Er zahlt mir nur anteilmäßig die miete und ich lebe trotzdem von meinen Geld weiter allein mit mein Kind.
    Denn er ist 10 Stunden auf arbeit , kein Gemeinsames Frühstücken kein Abendbrot gemeinsam ( bezahlt seine Lebenshaltungskosten alleine) .Das heißt ich will nicht auf seine Kosten leben noch er von mir, habe eh nichts zu verschenken).Ich sehe ihn auch nicht verpflichtet für mich aufzukommen .Habe ich da eine Chance denn ich bin nicht verheiratet.Und nur weil man sich liebt etc .Hat keiner das recht eigentlich finanziell für einander einzustehen.


    Danke für einen Antwort

  • Meistens veranlagt die ARGE sobald ein Kind mit im Haushalt lebt alle als BG.Insofern hast du Glück das sie euch noch ein Jahr nicht zusammen nehmen.Das sich dein Freund wenn er nun bei euch lebt auch an der Miete beteiligt ist völlig normal.Wie er dir das Geld gibt spielt keine Rolle.Wenn du neu beantragst gibst du an das sich soweit nichts geändert hat.Nach einem Jahr werdet ihr dann zusammen genommen und sein Einkommen angerechnet.Da wirst du kaum etwas machen können es sei denn er zieht wieder aus.Warum solltet ihr anders gerechnet werden wie Paare die verheiratet sind.Da ist es auch oft so das man sich den ganzen Tag nicht sieht wenn einer auswärts arbeitet oder in Schichten und trotzdem wird das Einkommen beider gerechnet.Glaubst du die lieben sich nicht.

  • Warum solltet ihr anders gerechnet werden wie Paare die verheiratet sind? Da ist es auch oft so das man sich den ganzen Tag nicht sieht wenn einer auswärts arbeitet oder in Schichten und trotzdem wird das Einkommen beider gerechnet.Glaubst du die lieben sich nicht.



    Berechtigte Frage - aber anders als du sie meinst.
    Als unverheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder wird man mit Steuerklasse 1 prozentual gegenüber Verheirateten höher besteuert. Der Staat sagt sich, dass man wohl mehr abdrücken kann, wenn man für nichts und niemanden Verantwortung tragen muss. Schön.
    Lebt man dann aber mit einem arbeitslosen Partner zusammen, drückt man also zunächst den vollen Steuersatz Klasse 1 für Singles an den Staat ab, was ja schon mal gut 15-25%! des Einkommens ausmachen kann - und soll dann vom verbliebenen Rest plötzlich doch wieder verantwortlich sein und den Lebensgefährten, möglicherweise samt dessen Kinder finanziell mitversorgen - auch, wenn diese nicht mal die selbst gezeugten sind. Wenn es also darum geht, Verantwortung zu übernehmen und zu bezahlen, ist die eheähnliche Gemeinschaft wieder gut genug - die für die Versorgung einer Familie vorgesehene entsprechende und auch notwendige Steuerentlastung erhält man aber nicht – die bekommen nur Verheiratete.


    Ich denke, entweder übernimmt man Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten oder nicht. Entweder man ist Single und wird auch so besteuert oder man versorgt eine Familie und sollte auch so besteuert werden. Letzteres passiert aber nicht.


    Also: Warum solltet ihr anders gerechnet werden wie Paare die verheiratet sind? Ja, warum eigentlich?

  • Weil das Grundgesetz nunmal die Institution der Ehe schützt. Und außerdem kann Single den Partner/die Partnerin als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Im Übrigen entspricht LStKl. IV der I, so dass viele Ehepaare erstmal auch nicht besser besteuert werden als unverheiratete.


    Ob das in einem 3 Jahre alten Thread überhaupt noch wen interessiert?!


  • Also: Warum solltet ihr anders gerechnet werden wie Paare die verheiratet sind? Ja, warum eigentlich?


    Betrachte es einfach als eine Art Versicherungsschutz für deine div. Rentenansprüche. Diese sind mit Steuerklasse 3 seit 1977 durch den Versorgungsausgleich sehr stark gefährdet. Scheidungen sind das größte Risiko für Altersarmut. Die Zahlungen in Steuerklasse 1 lohnen somit mehr als jeder Riester-Schrott.
    Ohnehin ist es allgemein schwierig geworden, einen Job zu finden, wo sich trotz der Hochzeitskosten Steuerklasse 3 noch richtig doll lohnt.