Hilfe erhofft!

  • Hallo zusammen,


    ich habe derzeit folgendes Problem mit der ARGE und beötige einen Rat/Hilfe.


    Anfang Januar hatte ich einen Trauerfall in der Familie und musste deshalb nach Bayern, wodurch mir immense Fahrtkosten entstanden.


    Das Geld fehlt natürlich jetzt und ich benötige ganz dringend Medikamente die für mich lebenswichtig sind.


    Meine Frage: Besteht seitens der ARGE die möglichkeit mir auf Darlehensbasis eine Kostengarantieübernahme zu geben für Arzt (10€ Praxisgebühr) und das Medikament????


    Bin für jede Antwort dankbar!


    LG Weserbergland

  • Hallo @ Weserbergland,


    Laut " Usus " geht es da weitestgehend um den realen Fall von ALG II...


    Aktulell möchte ich aber allgemein ebenfalls ausschließen wollen:


    " Es tut mir leid, das ein entfernter Verwandter "...numma so samma...


    So war es mit dem Generationenwandel.


    Ich schäme mich des Wissens, wo die Verstorbenen liegen.....




    Als " Lotto -King " hab ich freilich vergessen, meine Probleme an interessierte Hinterbliebene zu geben.


    " Lotto - König wäre fein...dazu braucht es leider Glück....


    mfg


    Allo

  • Ich hoffe, dass Du bezüglich des Trauerfalls einen Antrag auf Kostenübernahme der Fahrtkosten gestellt hast – wenn auch nur telefonisch. In dem Fall besteht dann auch die Möglichkeit, das Dir die Fahrtkosten von der Arge/jobcenter erstattet werden.


    Bezüglich der Praxisgebühr/Zuzahlung wirst Du keine Kostengarantieübernahme erhalten. Das ist schließlich alles schon im Regelsatz enthalten. Klingt Scheisse und ist auch Scheisse.


    Einzige Möglichkeit ist die Beantragung eines Darlehens über den notwendigen Betrag für Praxisgebühr und Zuzahlung. Da die Medikamente für Dich lebenswichtig sind reicht dies auch als Begründung aus.
    Bezüglich der Rückerstattung des Darlehens lass Dich nicht über dem Tisch ziehen. Die maximale Ratenhöhe darf maximal 10% der Regelleistung vom Vorstand der Bedarfsgemeinschaft betragen. Also bei 359,00 Euro Regelleistung wäre dies 35,90 Euro Ratenhöhe.


    Die Argen/jobcenter versuchen einem in diesem Punkt immer wieder über den Tisch zu ziehen. Sie versuchen derzeit die Raten in Höhe von 10% der Regelleistung der gesamten Bedarfsgemeinschaft festzusetzen - dies ist aber schlichtweg Falsch. So ist es in der Gesetzesänderung, die noch im Bundesrat festhängt vorgesehen und auch noch nicht rechtskräftig.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

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