Alg1 zurückzahlen

  • Hallo,


    möchte nun mein Anliegen einmal hier aufzeigen.


    Bin im Februar 2009 gekündigt w orden. Sofort meldete ich mich beim Arbeitsamt. Ging alles ohne
    Probleme. Nun stellte sich heraus, dass die Kündigung formell nicht richtig ausgestellt wurde und
    sich somit die Kündigungsfrist noch einen Monat verzögerte. Die Sache mit der Kündigung ging über einen Anwalt. Somit hatte ich noch Anspruch auf Lohn, was sich aber erst viel später herausgestellt hatte und den
    ich auch erst Im November 2009 bekam.


    Nun soll ich das Arbeitslosengeld vom März an die Agentur zurückzahlen. Durch die Kündigung hatte ich
    aber im Febr./März Anspruch auf Alg. Das brauchten wir als 4-köpfige Famile auch zum Lebensunterhalt, da ich alleiniger Verdiener bin.


    Wir sind Empfänger von Kinderzuschlag und ich weiß nicht, wie ich das Geld zurückzahlen soll, zumal ich der Meinung bin, dass wir zum Zeitpunkt des Bezuges auch Anspruch hatten.


    Vielleicht kann jemand seine Erfahrungen oder Rechtskenntnisse diesbezüglich mit mitteilen, worüber ich sehr froh wäre. Vielen Dank schon mal.

  • Durch die Kündigung hattest du natürlich zunächst Anspruch auf ALG aber wenn sich dann herausstellt das du noch Lohnzahlungen von deinem Arbeitgeber bekommst und eben die Kündigung erst später gültig wird hattest du eben in dem Monat noch keinen Anspruch und die Leistung ist zurückzuzahlen.Müßtest du Raten vereinbaren.Außerdem hast du doch den Lohn auch noch gezahlt bekommen davon hättest du doch die Summe zurückzahlen können.

  • na eigentlich müsste der nachgezahlte lohn, wenn er im november überwiesen wurde, mit den hartz4-bezügen vom november verrechnet werden. aber so oder so ist die forderung von der arge berechtigt und somit ein nullsummenspiel, ob nun für märz oder november gegengerechnet wird.