Hallo Liebes Forum zuallerersteinmal ich bin neu hier und habe mich angemeldet da ich eine menge hier gelesen habe aber keine richtige antwort auf mein problem gefunden habe!
es geht um folgendes ich wohne seit ca 2 jahren nicht mehr zuhause.ich bin 17 jahre alt fast 18
das jugendamt mein vater und ich haben damals enschieden das ich in eine jugendwg ziehe aber da ich bald 18 bin und damit rechnen muss das eine verlängerung dort nicht mehr möglich ist kam ich auf folgende idee
das ich beim jobcenter einen antrag auf eine wohnung und hart4 stelle ... bis ich meine ausbildung anfange ich befinde mich zurzeit in einer berufsfachschule wo ich meinen erweiterten hauptschulabschluss mache
ich weiss das ein mädchen in meiner klasse das auch gemacht hat und die ist 19 und hat auch eine wohnung bekommen ... zu meinen vater kann ich nicht zurück ziehen weil das wollen wir beide nicht weil das unser verhältnis wieder kaputt machen würde das weiss auch das jugendamt ...
also meine frage ich wohne in einer jugendwg seit ca einem jahr und bin fast 18
ist es möglich diese leistung zu erhalten also hart4 + unterkunft + ersteinrichtungsgeld
bei meinem bruder ging dies auch
vielen dank schoneinmal für eure mühe
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na wenn es bei deinem bruder ging und zu anscheinend auf völlig zerrütteten verhältnissen kommst, wirds wohl auch klappen. hat ja nicht umsonst in einer jugendwohnung gelebt.
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ok gut danke für die schnelle antwort
wie ginge dies am schnellsten also den antrag stellen
was muss ich tun ? -
eigentlich müsstest du auch einen bafögantrag stellen. aber da wirst du ehedem nicht genug geld bekommen. also geh zum jobcenter und lass dir die annträge mit datum von heute ausfüllen und gib sie recht schnell ausgefüllt wieder ab.
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