Hallo,
ich weiß nicht, ob man mir hier die Frage beantworten kann oder ob ich im richtigen Forum bin, aber ich versuchs mal...
Ich bin geschieden und bekomme noch Unterhalt für die beiden Kinder und mich. Die Höhe ist von uns selbst festgelegt worden und geschieht auch weiterhin auf freiwilliger Basis. Jetzt nehme ich einen 400-Euro-Job an und möchte wissen, ob ich den Bezug von Unterhalt und Kindergeld mit als Einkommen zählen muss und zusammen mit dem 400-Euro-Job versteuern muss?
Da wäre nämlich auch noch die Frage, wann ich aus der privaten KV rauskomme. Das richtet sich ja auch nach der Einkommenshöhe, oder?
Für Infos und/oder Tipps zum Weiterinformieren schon mal herzlichen Dank!
donut