Hallo, habe aus erster Ehe 2 Kinder und zahle kindesunterhalt. habe kürzlich geheiratet und habe mit meiner jetzigen frau ein gemeinsames kind. meine frau bezieht elterngeld. ich habe die steuerklasse (SK) auf 3 umschreiben lassen. muss ich ggf. auf grund der SK 3 (mehr netto) nun mehr kindesunterhalt aus erster ehe zahlen?
-
-
ja, die düsseldorfer tabelle geht ja auch vom nettoeinkommen aus.
-
Moin,
Lacki`s Antwort ist so nicht ganz korrekt.
@ Bär 13
Du wirst nach der Heirat mit Stkl.4 berechnet, egal ob Du Stkl.3 hast, im gegenzug könnstest du ja sonst bei Stkl.5 sagen "Ich verdienen zu wenig um KU zu leisten.
Also ob Du mehr zahlst richtet sich nach dem Einkommen der Stkl.4, hier dann die DDT ohne Aufstufung, da 2 Kinder.Gruß sundown
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Sozialhilfe" anstelle von Unterhalt... 3
- Denno
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 8,3k
3
-
-
-
-
"Was bleibt uns noch zum leben" 6
- "Aussichtslos"
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 9,9k
6
-
-
-
-
1 Kind Lebt bei mir eins bei ihm.Unterhalt?? 1
- Schneckesmama
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6k
1
-
-
-
-
1. Ausbildung habe ich Anspruch auf Unterhalt? 4
- Alice
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 12k
4
-
-
-
-
1. Ausbildung, eigene Wohnung. Unterhalt? 3
- djkroko
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 16k
3
-