Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage: Ich (45) selber beziehe ALG2 Leistung und habe einen Sohn (19) der ebenfalls in meiner Bedarfsgemeinschaft lebt. Der Junge ist bis vor 1 Woche zum Gymnasium gegangen und hat sich jetzt selbstständig abgemeldet. Nun haben wir beide seit einigen Monaten starke Differenzen und ich habe ihm ein Ultimatum zum Auszug gestellt. Sollte zum 1.3. raus sein aus meiner Wohnung, weil er sich über die letzten 2 Jahre Dinger leistet, die nun ihren Höhepunkt erreicht haben und es einfach nicht mehr gemeinsam geht.
Also war er heute früh beim ARGE U25 Service, um zu erfahren, wie ein Auszug möglich ist (also was er da beantragen muss etc)...
Dann hat die Dame bei der ARGE in seine Akte geschaut und gesehen, dass er mit mir schon einmal vor einem halben Jahr wegen eines Auszugs dort war und hat dann telefonisch mit dem Sachbearbeiter von damals gesprochen. Dann sagte die MA meinem Sohn, dass er solange gar nichts machen kann, bis er das erste Mal im Obdachlosenheim geschlafen hat. Erst dann könnte er wieder zur ARGE kommen und dann erst einen Antrag stellen. DAS KANN DOCH NICHT SEIN, oder?? Es muss doch im Vorfeld die Möglichkeit geben, dass er einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen kann.
Wenn das nicht so ist, also wenn ich ihn wirklich erst rausscheissen muss, bevor er sich um eine eigene Wohnung kümmern kann, was empfehlt ihr dann für ein Vorgehen??
Danke schon mal vorab für Eure Infos.