Problem

  • Mahlzeit zusammen
    ich bin 30 jahre alt und bin vor meiner 4jährigen bundeswehrzeit schon berufsunfähig geschrieben worden, mittlerweile sind einige op´s und beschwerden hinzugekommen:(
    die untersuchung beim amtsarzt lautete wie folgt: kein langes stehen ,gehen, sitzen, keine zwangshaltungen, keine treppen,keine leitern, kein heben über 5 kg, keine grobmotorischen dinge, feinmotorisch nur begrenzt/leicht möglich.
    nun habe ich einen gesprächstermin über meine gesundheitliche leistungsfähigkeit.
    zur zeit befinde ich mich aufgrund meiner gesundheitlichen sytuation im bezug von alg 2.
    was kann dieses gespräch zur folge haben da ich mich evtl. als tattoowierer selbststänig machen wollte


    dank im vorraus

  • Ich denke das festgestellt werden soll ob du überhaupt noch arbeiten kannst zumindestens einige Stunden am Tag damit du weiterhin Leistungen über ALG2 erhalten kannst.Anderenfalls würden sie dich ans Sozialamt weiterreichen.Was du alles aufgezählt hast was du nicht kannst oder darfst da mußt du selbst wissen ob du dich als Tattowierer Selbstständig machen willst denn da ist ja gerade feinmotorig wichtig und auch längeres sitzen sowie das arbeiten in einer Haltung.Wenn du glaubst chancen zu haben in dem Beruf dann mach es doch.

  • Ich denke das festgestellt werden soll ob du überhaupt noch arbeiten kannst zumindestens einige Stunden am Tag damit du weiterhin Leistungen über ALG2 erhalten kannst.Anderenfalls würden sie dich ans Sozialamt weiterreichen.Was du alles aufgezählt hast was du nicht kannst oder darfst da mußt du selbst wissen ob du dich als Tattowierer Selbstständig machen willst denn da ist ja gerade feinmotorig wichtig und auch längeres sitzen sowie das arbeiten in einer Haltung.Wenn du glaubst chancen zu haben in dem Beruf dann mach es doch.


    hierbei wäre wieder die frage in wie fern eine förderung möglich wäre, denn aus dem alg2 ohne startkapital an zu fangen wäre nicht wirkich machbar.
    bisher tattoowiere ich nur unentgeldlich freunde und bekannte, übe es so zu sagen als hobby aus, der amtsarzt wollte auch feinmotorische arbeiten ausschließen, aber auf mein bitten hat er das so umformuliert, da ich beim tattoowieren meine haltung durch plazierung des kunden frei wählen kann, bzw es mir überlassen ist wie ich mich wärend des aktes des tattoowierens plaziere.

  • in dem gespräch über deine gesundheitliche leistungsfähigkeit wird es aber nicht um irgendwelche fördermaßnahmen jeglicher art gehen, sondern nur darum, ob du eine erwerbsunfähigkeitsrente beantragen sollst oder nicht.
    als tattowierer kannst du dich natürlich jederzeit selbstständig machen, aber eine förderung von seitens der arge wird es wohl nicht geben.

  • in dem gespräch über deine gesundheitliche leistungsfähigkeit wird es aber nicht um irgendwelche fördermaßnahmen jeglicher art gehen, sondern nur darum, ob du eine erwerbsunfähigkeitsrente beantragen sollst oder nicht.
    als tattowierer kannst du dich natürlich jederzeit selbstständig machen, aber eine förderung von seitens der arge wird es wohl nicht geben.


    würde in dem falle wo ich eine erwerbsunfähigkeitsrente und beantrage und bewilligt bekomme diese nich gleich wegfallen wenn ich mich teilselbstständig oder selbstständig mache??

  • ja, wenn du trotz einer erwerbsunfähigkeitsrente wieder arbeiten würdest, ab nun selbstständig oder abhängig beschäftigt, die rente wäre weg. gegebenenfalls könntest du dann ergänzend hartz4 beantragen.


    über die EU.Rente entscheidet ja ein oder mehrere ärzte. ein solcher vorgang dauert mitunter schon mal bis zu 2 jahren oder mehr.

  • ja, wenn du trotz einer erwerbsunfähigkeitsrente wieder arbeiten würdest, ab nun selbstständig oder abhängig beschäftigt, die rente wäre weg. gegebenenfalls könntest du dann ergänzend hartz4 beantragen.


    über die EU.Rente entscheidet ja ein oder mehrere ärzte. ein solcher vorgang dauert mitunter schon mal bis zu 2 jahren oder mehr.


    das heißt in der heit läuft das alg 2 geld dann weiter??
    bzw, wenn die arge sagt so nu melden sie sich mal erwerbsunfähig und ich sag moment es gibt da was was ich gern machen würde was aber kein anerkannter beruf ist bekomm ich aber keine förderung???


    wie läuft gegebenenfalls so ein eu verfahren?? weil beim amtsarzt der arge war ich ja schon

  • nein, wenn du weniger als 3 stunden am tag arbeiten kannst, dann landest du vorerst beim sozialamt. die konditionen sind übrigens die gleichen. und dann beginnt ein langwieriger prozess zwecks erlangung der erwerbsunfähigkeitsrente. mehrere ärzte werden ein entsprechendes gutachten/empfehlung abgeben müssen. das kann wie gesagt auch mal 2 jahre oder mehr dauern.



    Zitat

    wenn die arge sagt so nu melden sie sich mal erwerbsunfähig und ich sag moment es gibt da was was ich gern machen würde was aber kein anerkannter beruf ist bekomm ich aber keine förderung???


    für die arge stellt sich nur die frage, ob du arbeitsfähig bist, oder nicht. wenn du denen sagst, was du gerne machen würdest, dann werden die natürlich stutzig. eine förderung zum zwecke der eröffnung einen tattoostudios sehe ich nicht. da fehlt mir die nachhaltigkeit. das musst du schon selber machen.


    Zitat

    die untersuchung beim amtsarzt lautete wie folgt: kein langes stehen ,gehen, sitzen, keine zwangshaltungen, keine treppen,keine leitern, kein heben über 5 kg, keine grobmotorischen dinge, feinmotorisch nur begrenzt/leicht möglich.


    ja wie denn nun. arbeiten kannst du nicht, weil sich alle krankheiten der welt bei dir eingenistet haben, aber ein eigenes tattoostudio vom staat bezahlt darf es schon sein?! dann aber bitte auf eigenes risiko und nicht auf kosten des staates.:o


  • na ich habe nie gesagt das ich weder arbeiten kann noch will, bin halt eingeschrenkt wo ich leider keinen einfluss drauf habe und ich teile nicht alle ansichten des amtsarztes, wobei da einige dinge wahrscheinlich difinitionssache sind. fänd es nur merkwürdig wenn die mich da abschreiben würden, damit machen die sich das schon sehr einfach, die hauptprobleme in der feinmorotik liegen auf dem linken arm, da ich aber rechthänderbin seh ich da kein problem, zumindist von meiner seite her

  • klar auch kitty, wenn es darum geht vom arbeitsamt vermittelt zu werden, dann ist er arbeitsunfähig aber für eine selbstständigkeit als tattooshopbetreiber darf der staat dann abdrücken. der will doch nicht, falls die das an hand seiner beiträge entgangen sein sollte.
    übrigens ist das ein gewerbe ohne nachhaltigkeitsfaktor, egal ob nun für invaliden oder gesunde.

  • Es ging ja eher darum das er so manches oder fast alles laut Amtsarzt nicht machen kann.Deshalb hatte ich ja auch darauf hingewiesen ob der Tattooshop das richtige wäre.Probieren kann er es ja.So oder so wäre er dann von der ARGE weg.


    also die beurteilung vom arbeitsmediziener liegt mir nun vor, darin heißtes :
    -arbeitsfähig tägl 6 std und mehr
    -gelegentlich stehend, gehend
    -überwiegend sitzend
    -gelegentlich mittelschwere belastung
    -ständig leichte belastung


    Auszuschließen: schwere arbeit, anhaltende zwangshaltung der wirbelsäule, insbesondere überkopfarbeiten und anhaltende armvorhalte sowie heufiges bücken, knien, hocken
    -arbeiten mit absturzrisiko
    - sich grobe sich widerholende manuelle belastung


    eine medezinische rehabilitierung kann nicht als vorrangig erkannt werden
    tätigkeiten als mauerer,kraftfahrer oder lagerarbeiter sind nicht zumutbar



    also, alles was ich als tattoowierer können muss darf ich
    wie muss ich jetzt weiter vorgehen um eine förderung(gründungsförderung) und ein dazu nötiges darlehen zu bekommen???

  • Zitat

    wie muss ich jetzt weiter vorgehen um eine förderung(gründungsförderung) und ein dazu nötiges darlehen zu bekommen???


    träum mal weiter von einem staatlich finanzierten hobby!:rolleyes:


    Zitat

    arbeitsfähig tägl 6 std und mehr


    als erstes werden die dir einen 1-eurojob überhelfen!:p

  • das hat nichts mit vom staat finanziertes hobby zu tun, tattoowieren habe mache ich seit nen paar jahren im freundeskreis, und da die körperlichen einschrenkungen da sind ist mir nahegelegt worden mir bereits im vorfeld des nächsten termines zur eigentlichen befunderöffnung zu überlegen was ich in zukunft machen wolle und könne und daher bin ich von mehreren seiten zu diesem schritt, bzw diesem versuch ermutigt worden.


    das hat nicht´s damit zu tun das ich nicht will son blödsinn hab ich ja noch nie gehört, im gegenteil die schädigungen sind entstanden da ich es übertrieben habe und wenn meine verlobte und die kinder mich nicht gebremst hätten, wäre ich wahrscheinlich immer noch auf m bau( im nachhinein hat sich rausgestellt das ich nie einen bauberuf hätte lehrnen dürfen)


    zu dem würde ich in dem falle lieber eine umschulung zu machen, denn im angestellten verhältnis hab ich wesentlich weniger verantwortung und druck dahinter. jedoch hab ich in der vergangenheit nicht grad christlich gelebt um es mal so zu vormulieren, das bedeutet im klartext das ich eine förderung im bereich streetworker, also pädagoge nicht bekommen würde da die einstiegschancen aufrund meine vorgeschichte gleich 0 sind