Hallo zusammen,
ich bin nicht sicher, ob ich mit diesem Thema hier richtig bin > habe aberkeine geeignetere Rubrik gefunden.
Ich habe aus aktuellem Anlass im SGB XII gestöbert und bin im Kapitel 4 § 41 Absatz1 auf folgende Formulierung gestrossen, deren Bedeutung sich mir nicht eindeutig erschliesst:
Zitat(1) Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 bis 84 und 90 beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten. § 91 ist anzuwenden.
Was ist "dauerhaft" ? Erhält eine Person, die seit 3 Jahren und in den nächsten 3 Jahren voll erwerbsgemindert verrentet ist, dauerhaft voll erwerbsgemindert?
Gibt es eine eineindeutige Erkläung für dauerhaft? Wenn ja, wo nachzulesen?
Danke für Meinungen, Hinweise und Tipps!
Gruß
Grumbler