hallo ich bin neu hier......meine freundin und ich leben in meiner 2 raumwhg. zusammen meine freundin geht arbeten hat jeden monat ausgezahlt 1330 euro und ich werde ab 1.05.2011 arbeitslos nun zu meiner frage würde mir bei ihren verdienst hartz 4 zustehen unsere miete beträgt 350 euro warm und ich muss noch unterhalt für meine tochter zahlen (100 euro) die nicht im haushalt lebt.....ich hoffe ihr könnt mir helfen mit den hartz 4 rechnern komm ich irgendwie nicht klar ...grinzzzz..... danke
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Nein, denn das Einkommen Deiner Freundin liegt eindeutig über dem H4-Bedarf. Das Du Unterhalt zu bezahlen hast, ist hierbei nicht von Belang, dieser müsste dann halt ausgesetzt werden, bis Du wieder über eigenes Einkommen verfügst.
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zunächst wäre da ja noch zu prüfen, ob du einen anspruch auf alg1 hast.
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