Darf Sozialhilfeempfänger 2 Girokontos haben?

  • Darf HARTZIVempfänger 2 Girokontos haben? Das ist meine erste Frage. Meine zweite Frage ( hat mit der ersten nichts zu tun ): darf HARTZIVempfänger die HARTZIVLeistungen nicht auf sein Konto bekommen, sondern auf ein Konto eines anderen HARTZIVempfängers?

  • lass es lieber sein. mit derartigen aktionen machts du die arge nur darauf aufmerksam, dass mit dir etwas nicht stimmt. das gilt für zwei girokonten, als auch für die überweisungen von sozialleistungen auf konten dritter. irgendwann würgen die dir eine rein.


    am besten ist doch, wenn ihr dass geld gleich in die heimat überweisen lässt. dann ist es weg und es macht kein ärger mehr.:D;)

  • Darf HARTZIVempfänger 2 Girokontos haben? Das ist meine erste Frage. Meine zweite Frage ( hat mit der ersten nichts zu tun ): darf HARTZIVempfänger die HARTZIVLeistungen nicht auf sein Konto bekommen, sondern auf ein Konto eines anderen HARTZIVempfängers?


    Du darfst so viele Konten haben, wie du lustig bist! Noch ist das hier ein einigermaßen freies Land :D


    Bei Leistungen auf andere Konten wird dir sehr wahrscheinlich irgendeine Witschafts- oder Einstehensgemeinschaft unterstellt, insofern ist das eher nicht ratsam, außer du bist drauf gefasst, mit den ARGEN in Klinsch zu gehen, und das per Widerspruch, Klage durchzusetzen....also eher von abzuraten, und sich, wenn man kein Konto hat, das Geld bar oder per Check auszahlen lassen....

  • ich denke mal, wenn das 2. girokonto nichts kostet spricht ja da nichts dagegen oder? selbst wenn, das amt zahlt es dir ja nicht, sondern du mit dem geld, welches du frei zur verfügung bekommst. das ist eine über sicht zu vielen kostenfreien girokonten , da hast du reichlich auswahl. und außerdem, muss dir eine bänkerin sicher auch auskunft darüber geben, ob du das konto eröffnen kannst oder nicht, rechtlich müssen die ja auch auf der richtigen seite sein