Hallo Gemeinde,
Als zukünftiger Hartz IV.er, ab 15.02.2011, möchte ich die Frage nach den Zuzahlungen stellen.
AlgII ist ja schon so knapp bemessen, werde ich somit auch von der Zuzahlungspflicht befreit. Wen ja, wo steht es.
Danke der Dieselknecht
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Die Höhe der zu leistenden Zuzahlungen beträgt 2% der Regelleistung. Sobald Du diesen Betrag erreicht hast, kannst Du Dich für den Rest des Jahres auf Antrag von Zuzahlungen befreien lassen.
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aöso ab 86 euro im jahr kannst du antrag stellen.
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Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 % der Regelleistung im Jahr.
Bei 2 % 86.16 €
Bei 1 % 43.08 €
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