Hartz 4 Erhöhung

  • Hi Leute!
    Mal ne Farge.
    Es ist ja mittlierweile schon allbekannt dass die Regelsätze zum Jahresanfang um min. 5 Euro angehoben werden sollten.
    Nun ist ja ne Einugung nicht so sehr in Sicht, die tun das ja taktisch in die KLänge ziehen.
    Da ich meinen Weiterbewilligungsbescheid schon Ende November 2011 bekam, habe ich leider versäumt einen Widerspruch in Bezug auf die Erhöhung die nicht mit einbrechnet wurde einzulegen.
    Meine Frage ist, da ja vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde das die Regelsätze verfassungswidrig sind, wären die Kommunen verpflichtet die RS bis spätestens 1.1.2011 anzupassen und dies nicht geschah.
    Kann ich in irgend einer Form einen Antrag stellen in dem hervor geht dass ich eine sofortige Regelsatzanpassung wünsche?


    Dankeschön im Voraus für Mühen.


    Liebe grüße

  • Hallo woodi,


    nachdem das Gesetz im Bundesrat gescheitert ist, gab es auch keine Regelsatzanpassung zum 1. Januar. Jenachdem, worauf man sich im Ausschuss einigt, wird die Anpassung zu gegebener Zeit nachgezahlt werden. Einen Antrag in irgendwelcher Form brauchst Du diesbzgl. nicht zu stellen.

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort,
    hätte es was gebracht wennman Widerspruch eingelegt hätte.
    Denn das Solzielgericht hätte ja auch einer anderen Meinug sein können, etwa eine Erhöhung von 14 Euro pro Regelsatz.
    Die 5 Euro ist ja nur das Resultat unserer Obersten.
    Ob dies aber auch im Sinne des Bundesverfassungsgericht rechtens ist, müsste doch auch entschieden werden.
    Im Bezug auf die 5 Euro denke ich das eine Entscheidung ggf. beim Sozialgericht sich so lange hinziehen würde wie ohnehin ja schon die jetztige Debatte über das Thema.


    Ich bedanke mich fürs interesse und die Antwort!
    schöne Grüße

  • Ja die legen die Regelsätze fest ob die Höhe der Leistungen aber Verfassungswidgrig ist, so wie es ja offensichtlich war müssen sie neu berechnet werden.
    Nun 5 Euro müssen ja nicht zwangsläufig heissen, dass dieser Regelsatz jetzt nicht mehr Verfassungswidrig ist.
    Das meinte ich damit.
    Es ist nun mal eben so, dass man die gerichtliche Laufbahn einhalten muss.
    Kreis Rechtsausschuss - Sozialgericht usw.

  • Sollten die neuen Regelsätze abermals nicht verfassungskonform sein, so ist es Sache des Bundesverfassungsgerichts diesbzgl. einzugreifen. Ich glaube Du bist da nicht ganz auf dem Laufenden woodi. Dein Widerspruch kommt erst ganz zum Schluß zum Tragen, nämlich dann, wenn man Dir entgegen geltenden Rechts doch zu wenig ausbezahlt haben sollte.