Hamburger Modell wird verweigert trotz EGV

  • Ist euch auch gesagt worden, dass die Dinge unter 1) 2) & 3) kompl. gestrichen sind? 1

    1. Ja, wurde mir auch gesagt. (0) 0%
    2. Ja, habe aber gewünschtes trotzdem bekommen. (0) 0%
    3. Habe ich von gelesen. (Bitte Libk/ Quelle posten) (0) 0%
    4. Nein, ist mir neu. (1) 100%
    5. Nein, ich weis sicher, dass es nicht so ist. (Bitte Link/Quelle posten) (0) 0%

    Hallo zusammen,


    ich beziehe Hartz 4. Im Dezember hatte ich mal wieder eine Einladung zu meinem Sachbearbeiter.


    1)Dieser erklärte mir, dass es ab sofort weder Bewerbungskostenerstattung noch Fahrgelterstattug zu Bewerbungsgesprächen mehr gibt.


    2)Ebenfalls gab es Gesetzliche entscheide, dass es Vermittlungsgutscheine und Weiterbildungen nur noch in seltenen Fällen für alte Leute und Behinderte gäbe.


    3)Was mich am meisten geärgert hat, dass das Hamburger Modell (http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnkostenzuschuss#Hamburger_Modell)
    ebenfalls ab sofort gestrichen ist.


    Nun habe ich 2 Jobangebote bei denen das Hamburger Modell aber gewünscht ist, und ich hätte es natürlich auch gern!
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    Ich habe vor 4 Monaten eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, was ich sonst bewusst verweigert habe. Musste ich zu dem Zeitpunkt lt. Aussage meines Sachbearbeiters angeblich aber, da ich sonst meine Weiterbildung nicht bewilligt bekommen hätte. Also habe ich doch mal unterschrieben.


    Nun ich es so, dass ich im Dezember eine neue EGV unterschreiben sollte, da Sie aufgrund der unter 1) 2) 3) genannten Punkte aber dieses mal nicht mehr machte, da die EGV dann ja nurnoch Nachteile für mich gehabt hätte!
    Mein SB hat die EGV dann per Verwaltungsakt erlassen, aber die ist ja eh unwirksam, da das SGB keine ersetzende EGV, auch nicht per VA vorsieht.


    Hinzu kam, dass meine unterschriebene EGV von vor 4 Monaten noch bis Anfang März gültig ist!*


    Und dass ist der Punkt:
    Die von mir und meinem SB unterschriebene EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag der noch gültig ist. In dieser EGV wird mir das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung zugesichert!


    Wie bekomme ich den Hamburger Modell Check, der mir Vertraglich zusteht, mir die ArGe / Jobcenter bzw mein SB aber verweigert, bzw seit mitte Dez. verweigern soll???


    Das wär entscheident um jetzt Arbeit zu bekommen oder nicht!
    Brauche dringend guten Rat!


    Greets@all

  • Verträge sind einzuhalten!
    Es wird von Dir erwartet, dass Du Deinen in der EGV vereinbarten Pflichten nachkommst und würdest sanktioniert, wenn Du es nicht tust. Im Umkehrschluss gilt selbiges für die Behörde! Wenn Deine EGV also noch bis März Gültigkeit hat, gibt es keinen Grund vorab eine andere EGV unterschreiben zu müssen. Ist besagtes Modell Bestandteil der noch gültigen EGV, kann ich mich nur dem Rat meines Vorredners anschließen: Suche einen Anwalt auf!

  • Letztlich wird das wohl nur per Gericht geklärt werden können, und es kommt darauf an, wie genau deine EGV formuliert ist. Manchmal steht da drin, das eine neue EGV abgeschlossen werden soll, wenn sich Umstände ändern. Ob das nun duch Verwaltungsakt geschehen kann, bezweifle ich.


    Es müsste zuerst die gültige unterschriebene EGV gekündigt werden, also sehe ich es so,das die immer noch rechtskräftig ist.

  • Zitat

    Nun habe ich 2 Jobangebote bei denen das Hamburger Modell aber gewünscht ist, und ich hätte es natürlich auch gern!


    das sind doch abzockerarbeitgeber, die nur per lohnkostenzuschuss vom amt leute einstellen und sobald die förderung ausgelaufen ist, schmeissen sie dich raus und holen sich den nächsten.

  • das sind doch abzockerarbeitgeber, die nur per lohnkostenzuschuss vom amt leute einstellen und sobald die förderung ausgelaufen ist, schmeissen sie dich raus und holen sich den nächsten.


    Meine Güte, wer hat dich denn so getrietzt, dass du dieses Forum als Kotztüte benutzt? Hab nur n paar deiner "Beiträge" gelesen, aber besser wirds irgendwie nicht! Und wenn dir das alles so dermaßen auf n Geist geht, zieh doch einfach den Stecker....:D....und du hast deine Ruhe.....:p


    Wenn hier n Fragesteller ein bestimmte Maßnahme oder n Job machen will, lass ihn doch, woanders wirfst du den Leuten Faulheit und sonst noch welche Schimpfwörter vor! Ist das noch zu kapieren? Irgendwie nicht!

  • @ lacky,


    Apollyon schreibt:
    "Mein SB hat die EGV dann per Verwaltungsakt erlassen, aber die ist ja eh unwirksam, da das SGB keine ersetzende EGV, auch nicht per VA vorsieht."


    ist vielleicht eine gute Möglichkeit, die Angelegenheit kurzfristig gerichtlich regeln zu lassen.

  • Also zu einer Vereinbarung gehören mindestens 2 Leute, welche diese Vereinbarung treffen und mit ihrer Unterschrift in Kraft setzen. Entsprechend kann ein SB eine EGV nicht einseitig erlassen! Verbindlich ist die vorangegangene EGV, welche auch von der Behörde uneingeschränkt zu erfüllen ist.
    Ich glaube ein Anwalt weis genau, was er zu schreiben hat, damit besagter SB den Schwanz einzieht.

  • lacki :
    Der Job ist zwar bei einer ZA-Firma, aber halt begehrt und gut bezahlt. Statt knapp 10€ zahlen die gut 12€, bei freiwilliger Nachtschicht 30% Zuschlag, Fahrkarte und nach 6Moanten 70ct. Gehaltserhöhung.
    Sauberer Job in der Produktion im Elektrobereich.
    Und wenn das ein Sch*** Job wär bräuchte es dich ja auch nicht zu kümmern. Das war wirklich kein produktiver Beitrag von dir. Schließe mich da mal Kuddeldaddeldu an!


    Dem Vorschlag von JULI werde nachkommen. Reicht da "es besteht noch eine rechtskräftige EGV" oder muss da noch irgendwas rein was rechtswiedrigkeit betrifft??


    Ich kann die EGV heute Abend ja mal hochladen.


    Danke schonmal für eure Beteiligung!

  • Zitat

    Dem Vorschlag von JULI werde nachkommen. Reicht da "es besteht noch eine rechtskräftige EGV" oder muss da noch irgendwas rein was rechtswiedrigkeit betrifft??


    na mach mal, die hoffnung stirbt zu letzt.. und wenns weiterhin abgelehnt wird, dann unbedingt einen erchtsanwalt nehmen und diie sache wenn nötig bis vors bundessozialgericht treiben.

  • Dem Vorschlag von JULI werde nachkommen. Reicht da "es besteht noch eine rechtskräftige EGV" oder muss da noch irgendwas rein was rechtswiedrigkeit betrifft??


    Ich kann die EGV heute Abend ja mal hochladen.


    Danke schonmal für eure Beteiligung!


    Die bestehende EGV sollte eigentlich als Begründung schon reichen, aber lad das neue Teil mal hoch. Wenn die genauso schlammpert gearbeitet ist, findet sich da best. noch mehr....

  • Vielleicht könnte auch (nach Widersprucheinlegung) eine einstweilige Anordnung vom Gericht erlassen werden, da die Gefahr bestände, dass der Betroffene bei Abwarten der Entscheidung der Hauptsache seine Rechte nicht mehr realisieren könnte. (§ 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG)


    Das ist Sache eines Anwalts, denke ich.

  • Vielleicht könnte auch (nach Widersprucheinlegung) eine einstweilige Anordnung vom Gericht erlassen werden, da die Gefahr bestände, dass der Betroffene bei Abwarten der Entscheidung der Hauptsache seine Rechte nicht mehr realisieren könnte. (§ 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG)


    Das ist Sache eines Anwalts, denke ich.


    Nee, das kannst vergessen, Anträgen auf eA oder aW wird fast nur stattgegeben, wenn eine Notlage besteht, oder man entsprechend durch einen VA beschwert ist, etwa duch Sanktion! Ohne dem fehlt es an einem Anordnungsgrund! Mit diesem "kann" in der EGV ist es schon schwierig, überhaupt irgendeinen Anspruch für sich zu reklamieren.

  • Merkwürdig ist, dass mir gesagt wurde es gäbe keine Förderung nach Hamburger Modell mehr.
    Was ist das dann für eine neue Arbeitsanweisung in der aber steht, dass es das HH-Modell noch gibt:
    (Stand 1.1.2011)
    http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/media/dokumente/arbeitsanleitungen/2010/092hamburgermodell.pdf


    habe die alte noch gültige EGV und die neue per VA mal eingescant.