Anspruch Ehe zu führen?

  • Ich mache seit September 2010 eine Umschulung in Stadt A, in welche ich der Umstände halber inzwischen auch, natürlich ebwilligt etc., umgezogen bin (Meldeadresse).
    In Stadt B wohnt meine Frau, nach schwerem Unfall arbeitslos, in einer eigenen Wohnung, wir hatten uns entscheiden erstmal getrennt zu leben.
    Bisher wurden mir die Fahrtkosten 2x mtl. a Euro 30 bewilligt um an meinen! Wohnort in Stadt B zu fahren, sogen. Heimfahrten. Somit konnte ich natürlich auch meine Frau sehen und eine Ehe führen.
    Da ich seit 01.01.2011 nun in Stadt A gemeldet bin wurde die Kostenübernahme für Heimfahrten gestrichen.
    Von dem wenigen Alg 2 Geld kann ich es mir jedenfalls nicht leisten 2x im mtl. zu ihr zu fahren.


    Habe ich keinen Anspruch darauf meine Frau zu sehen?

  • Hallo HoFaHH,


    Folgendes steht hierzu in § 53 SGB IX:


    Zitat

    (2) Während der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Reisekosten auch für im Regelfall zwei Familienheimfahrten je Monat übernommen.


    Da Dir diese Heimfahrten vor Deiner Ummeldung bezahlt wurden, solltest Du ein klärendes Gespräch mit Deinem SB führen. Vielleicht werdet ihr nun als getrennt lebend geführt oder aber Du hättest den neuen Wohnsitz als Zweitwohnsitz angeben müssen.


    Gruß Gawain