Ich mache seit September 2010 eine Umschulung in Stadt A, in welche ich der Umstände halber inzwischen auch, natürlich ebwilligt etc., umgezogen bin (Meldeadresse).
In Stadt B wohnt meine Frau, nach schwerem Unfall arbeitslos, in einer eigenen Wohnung, wir hatten uns entscheiden erstmal getrennt zu leben.
Bisher wurden mir die Fahrtkosten 2x mtl. a Euro 30 bewilligt um an meinen! Wohnort in Stadt B zu fahren, sogen. Heimfahrten. Somit konnte ich natürlich auch meine Frau sehen und eine Ehe führen.
Da ich seit 01.01.2011 nun in Stadt A gemeldet bin wurde die Kostenübernahme für Heimfahrten gestrichen.
Von dem wenigen Alg 2 Geld kann ich es mir jedenfalls nicht leisten 2x im mtl. zu ihr zu fahren.
Habe ich keinen Anspruch darauf meine Frau zu sehen?