Was bleibt für meine neue Familie?
Ich bezahle für meinen Sohn seit 6 Jahren Unterhalt.Berechnung Grundlage Single Ergebnis Mindestbetrag
Ich habe einen Neuberechnungsantrag bekommen.
Mittlerweile bin ich verheiratet und wir haben 2 gemeinsame Kinder + 1 mitgebrachtes Kind von meiner Frau.
insgesamt sind wir an vielen WE´s zu 6´t
kaum höheres Einkommen 1500 Netto im Monat.
Meine Ehefrau ist im 2. Erziehungsjahr bekommt 150€.
Ich bekomme bis Februar noch Wohngeld in Höhe von 240€
Werden meine eigenen 2 Kinder mit meiner Ehefrau berücksichtigt?
Wird das Kindergeld der 2 Kinder mit als Einkommen gerechnet?
Zahl jetzt 202€ soll dann 254€ zahlen wenn ein Mangelfall wir würde ich einen Teil Differenzbetrag für meine Sohn separat sparen.Da am ende des Monat nur viel Qualm in seiner Wohnung zu sehen ist.
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Hallo 6Mäuse,
Zum einen das Kind, das Deine Ehefrau mitgebracht hat, wird in Ku-Berechnung nicht berücksichtigt, da Du nicht der Vater bist.
Für eure 2 gemeinsamen Kinder bist Du Theoretisch ebenfalls Unterhalrspflichtig, heißt sie werden deinem ersten Kind gleichgesetzt.
Bei 1500€ und Drei Kindern sowie einer Ehefrau im 2.Rang, kannst Du die Unterhaltsbeträge nicht abdecken und wirst wohl als Mangelfall behandelt.
Am besten wäre hier ein Beratungsgutschein beim Amtsgericht für etwa 10€ holen, dann einen Anwalt für Familien-und Sozialrecht aufsuchen, Dein Fall ist net so einfach als 0815 Fall abzutun, da evtl. noch Aufstockendes ALG2 zu beantragen ist.
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