Umzug! Mietkaution etc verweigert

  • Hallo,


    ich habe vor etwa einem Monat schon einmal einen Thread eröffnet.


    Damals ging es darum, dass der Träger den Umzug in eine andere, sogar günstigere Wohnung verweigert hat, da wir deren Meinung nach keinen Grund hatten umzuziehen
    Kurz dazu:


    Wir haben eine WOhnung direkt ein Haus neben meiner Mutter gefunden, die wir gern beziehen wollten, diese ist sogar knapp 13€ billiger als unsere jetzige und knapp 3qm kleiner. Das Amt meinte aber, dass wir keinen Grund haben umzuziehen. Der Grund ist aber, dass ich dieses Jahr meine Ausbildung fortsetze und meine Mutter auf unsere Tochter aufpassen kann, falls ich auch mal Nachmittags aufpassen muss, da die Kinderkrippe in die meine Tochter gehen wird, dann nicht mehr geöffnet hat. Außerdem ist die Wohnung billiger, daher verstand ich den ganzen Aufstand nicht. Wir haben sogar von uns aus gesagt, dass keine Umzugskosten übernommen werden müssen.


    Nun hatte ich einen Bescheid bekommen, dass die Miete übernommen wird aber keinerlei Mietkaution oder Umzusgkosten und auch keine Nebenkostennachzahlungen übernommen werden..


    Wir haben die WOhnung sodann genommen. Zugleich habe ich einen Brief meines jetzigen Vermieters erhalten indem eine Heizkostenerhöhung von monatlich 46,01€ aufgelistet wird. SOmit ist die Wohnung hier nun zu teuer.


    Daraufhin habe ich meiner Sachbearbeiterin einen Bief geschrieben mir der Kopie des neuen Mietvertrages und des Schreibens meines Vermieters. Ich habe Sie in dem Brief noch gefragt, wie das nun mit der Kaution aussieht. Da die Wohnung hier ja nun teurer ist und die Heizkosten nicht mehr angemessen sind. Darauf bekam ich keine Antwort sondern habe dann nur auf meinem Kontoauszug gesehen dass wi r nun 40,01€ monatlich weniger bekommen.


    Wieso wusste ich bis heute noch nicht, weil ich keinen Änderungsbescheid oder so bekommen habe. Dann habe ich meiner Sachbearbeiterin eine Email geschrieben. Und diese sagte dann, dass die Heizkosten ja nun nicht mehr angemessen sind und die unsere Leistungen anpassen musste. Außerdem bestünde weiterhin kein Grund für einen Umzug und somit werden keine Kaution etc. übernommen.


    Meine Frage ist nun, ob Sie dies weiterhin sagen kann, da die Wohnung ja nun zu teuer ist und nicht mehr angemessen. Da wäre doch nun ein Umzug von Vorteil....ich meine schließlich sind 40 € viel Geld, wenn das dann einfach so fehlt im Monat.


    Ich hoffe mir kann wer helfen.


    Liebe Grüße

  • tja, nun ist das kind in den brunnen gefallen. du hattest kein einverständnis der arge zum umzug, weil aus sicht der arge in der tat kein zwingender grund vorhanden war. die arge braucht dir demzufolge werder umzugskosten noch kaution stellen, auch nicht auf darlehnsbasis. da die heizkosten nun plötzlich erhöht worden sind ist die wohnung nun mal zu teuer und demzufolge unangemessen. warum nun soll die sachbearbeiterin nicht mehr sagen, die wohnung sei unangemessen. ihr bekommt nun völlig richtig lediglich die alte miete, die im mietvertrag steht und die auch von der arge übernommen wurde. den rest müsst ihr nun selbst zahlen.
    es gäbe theoretisch noch den weg, dass die miete für 6 monate so übernommen wird und ihr aufgefordert werdet, euch eine neue wohnung zu suchen. das wäre eine ermessensfrage des sachbearbeiters. knackpunkt ist aber, dass ihr ohne einverständnis umgezogen seid.

  • da habe ich nicht aufgepasst. dann muss für die restliche zeit(maximal bis zu 6 monaten) die neue miete inkl. der höheren heizkosten ohne wenn und aber übernommen werden.
    aber eine rückwirkende erstattung der umzugskosten/kaution schliesse ich weiterhin aus.

  • Wenn ihr noch nicht umgezogen seid, dann bezieht sich die Heizkostenerhöhung doch wohl auf die alte Wohnung und die Arge wäre gehalten, euch zur Minderung der Heizkosten für die Zukunft aufzufordern, um die Angemessenheit der Wohnung wieder herzustellen. Es ist schon richtig, dass die alte Wohnung nunmehr unangemessen ist, aber zu dem Zeitpunkt, als ihr den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben habt, war sie es noch nicht, und ein Umzug daher nicht erforderlich! So wohl die Denkweise des SB!
    Man könnte sagen, dass hier das Pferd von hinten aufgesattelt wurde :). Was war früher da, das Huhn oder das Ei?


    Da bleibt wohl nur der Versuch an die Logik des SB zu appellieren, wobei die Betonung auf Versuch liegt!
    :rolleyes:

  • lacki


    Zitat

    aber eine rückwirkende erstattung der umzugskosten/kaution schliesse ich weiterhin aus.


    Richtig! LovelyMummy wollte auch beides nicht in Anspruch nehmen. Warum sich dies nun plötzlich geändert hat, vermag nur sie allein zu sagen.

  • hier Paragraph 22 sgb2



    Zitat

    § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.