Sanktion für Miete und Unterkunft

  • Hallo Leute ich heisse Anna und habe ein grosses problem,es geht um mein Lebensgefährten und mich (alter beide 24) und zwar hat mein Lebensgefährte jetzt schon die zweite Sanktion bekommen also nicht nur das Lebensunterhalt fällt weg auch Miete und Unterkunft,so weit alles normal,aber jetzt kommt das problem weil die für mein Lebensgefährten keine Miete und Unterkunft mehr zahlen,geht ja auch weniger zum Vermieter (eigentlich) aber meine Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung zieht jetzt diesen Mietanteil meines Lebensgefährten,von mir und meinen drei Kindern ab so das ich mit abzug von rwe und dem darlehen vom Sozialamt auf 133 für mich und die drei Kinder im monat zum Leben bekomme,aber 133 Euro im monat sind für mich und die drei Kinder viel zu wenig,meine frage dürfen die den Mietanteil von unserem Lebensunterhalt abziehen? Damit bestrafen die doch auch uns oder nicht? freue mich auf viele hilfreiche antworten


    lg anna

  • Hallo anna,


    Dein Problem scheint wohl eher Dein Lebensgefährte zu sein. Ihr bildet alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und wird einer davon sanktioniert, so fehlt das Geld natürlich allen. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass das Amt die Miete dennoch weiterhin vollständig überweist, denn wäre das nicht der Fall, könnte euch der Vermieter bereits nach 2 Monaten fristlos kündigen.


    Um die finanzielle Einbuße zu mildern, könntet ihr beim Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Dies wäre dann allerdings ein Darlehen, welches zurückgeführt werden muss!


    Gruß Gawain