Hallo alle,
kann mir jemand sagen, ob die Gesetzesänderung ab dem 1.1.2011, die besagt, dass Überprüfungsanträge nur noch ein Jahr rückwirkend gestellt werden können, auch rückwirkend gilt? Eigentlich müsste doch noch drei Jahre lang Vertrauensschutz gelten.
Ich habe mich im Dezember noch in Sicherheit gewogen, dass ich meine Überprüfungsanträge ganz in Ruhe und sorgfältig machen kann und dann das...
Danke für die Antwort!