ansprüche trotz arbeitsverhältnis

  • hallo,
    ich bin gelernter maler und lackierer, nach viel frust in diesem job und einer kündigung im frühjahr 2010....habe ich mich dazu entschlossen, mich beruflich umzuorientieren.
    nach fast 4 monaten arbeitslosigkeit habe ich die chance bekommen, mich zum rettungsanitäter ausbilden zu lassen, im prinzip ist sowas ein fsj, 15 monate für eine schmale vergütung von 450,00 € arbeiten.
    natürlich versuche ich alle ansprüche die ich habe, mitzunehmen.
    kindergeld bekomme ich, wohngeld in höhe von 117,00 €.
    nun habe ich gehört, dass man zusaätzlich das alg 2 beantragen kann.
    ich bin 24 jahre alt und lebe in einer eigenen wohnung (340,00 € warmmiete).
    der rettungssani ist kein anerkannter ausbildungsberuf, sondern vielmehr nur eine qualifikation.
    was für chancen habe ich??


    vielen dank im vorraus!

  • Wenn ich das richtig interpretiere, dann beträgt Dein Einkommen (Lohn + Kindergeld + Wohngeld) zusammen € 751,oo pro Monat. Damit liegst Du € 52,oo über den H4-Sätzen. Entsprechend wird es keine zusätzlichen Gelder für Dich geben.

  • Haben Jugendliche, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren, einen Anspruch auf AlgII. Wie wäre deren Einkommen zu berücksichtigen?
    Antwort: Teilnehmer am FSJ haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
    Jugendliche erhalten im FSJ ein Taschengeld in unterschiedlicher Höhe. Sie arbeiten voll und sind in dieser Zeit in allen Zweigen der SV versichert. Unterkunft und Verpflegung können sie jedoch frei erhalten.


    Daher ist der Regelsatz um 35 % zu kürzen, wenn sie volle Verpflegung erhalten. Bei Teilverpflegung ist von der 35 %igen Gesamtkürzung ein Anteil von 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40 % für Abendessen zu kürzen.


    Wenn dem Jugendlichen im FSJ keine Mietkosten entstehen, weil die Unterkunft frei ist, können im Rahmen des AlgII keine KdU bewilligt werden.


    Das Taschengeld mindert nach Abzug der Freibeträge (auch § 11 Abs. 2 Nr. 5 und 6 für Erwerbstätigkeit) den Bedarf. Weiterhin ist zu beachten, dass während des FSJ Kindergeld gezahlt wird. Bei minderjährigen Teilnehmern mindert dieses zusätzlich deren Bedarf nach dem SGB II."