Autounfall/Lebensunterhalt

  • Hallo leute , ich bin neu hier.


    Ich hab mein eine Frage an euch. Bin Leider Arbeitslos und beziehe Hartz4, Meine Freundin ebenso da sie auf unsere Tochter aufpasst.


    Ich hatte im August einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war.


    Die Versicherung des Unfallgegners hat mir den Schaden reguliert und mir die Schadenssumme überwiesen..
    Die GFA wurde darüber Informiert als wir dort waren , mussten ja die Kontoauszüge der Letzten 3 Monate abgeben( Wegen Umzug) War ende August!, sie hat es sich noch extra auf der Kopie notiert!


    Sie wollen das Komplette Geld wegen Überbezahlung zurück haben.


    Wir haben aber alle Nötigen Papiere in der Frist die sie uns gesetzt haben abgegeben, heisst:


    Quittungen für Ersatzteile.
    Brief von der Versicherung, wo der Betrag drin steht den sie uns Überwiesen haben.
    Protokoll woher der Betrag kam, mussten wir noch ausfüllen.


    Als wir doir angerufen haben hieß es, es wurde nichts abgegeben. Das können wir belegen da ich eine Annahmebestätigung habe.


    Bei den Unterlagen war auch noch ein Brief von unserem Gasanbieter dabei, also die Abschlagsbeiträge, komischerweiße haben wir deswegen gleich ein erhöhung bekommen. Alle Papiere waren in dem Selben Umschlag, also kann es nicht sein das sie die Papiere nicht bekommen haben.


    Haben bis jetzt auch diesen Monat noch keine Leistung erhalte. Dürfen die das einfach?


    Muss ich das Geld zurückerstatten? Habe schon einen Widerspruch Brief aufgesetzt.


    LG Benny

  • Ja, da würde ich an Deiner Stelle ebenfalls Widerspruch einlegen.
    Vielleicht solltest Du mit anführen, dass Dir durch den Unfall ein Schaden an dem der Behörde bekanntem Vermögen entstanden ist, welche die Versicherung des Unfallgegners nunmehr ausgeglichen hat und das diese Zahlung daher nicht als Einkommen gewertet werden kann.


    Nein, man darf Dir in diesem Fall nicht einfach so die Leistungen versagen. Selbst wenn eine Überzahlung vorläge, kann der überzahlte Betrag nicht in einer Summe einbehalten werden.


    Das auf dem Amt vor allem unliebsame Schreiben einfach so verschwinden, ist nichts Neues. Gut, dass Du Deine Unterlagen per Einschreiben geschickt hast.

  • Ja, da würde ich an Deiner Stelle ebenfalls Widerspruch einlegen.
    Vielleicht solltest Du mit anführen, dass Dir durch den Unfall ein Schaden an dem der Behörde bekanntem Vermögen entstanden ist, welche die Versicherung des Unfallgegners nunmehr ausgeglichen hat und das diese Zahlung daher nicht als Einkommen gewertet werden kann.


    Nein, man darf Dir in diesem Fall nicht einfach so die Leistungen versagen. Selbst wenn eine Überzahlung vorläge, kann der überzahlte Betrag nicht in einer Summe einbehalten werden.


    Das auf dem Amt vor allem unliebsame Schreiben einfach so verschwinden, ist nichts Neues. Gut, dass Du Deine Unterlagen per Einschreiben geschickt hast.


    Den Oben Rot Markierten Satz verstehe ich nicht ganz, Sry


    Ja wenn die das nicht dürfen? wieso tuen sie das dann einfach?


    Wir Haben keinen Cent mehr in der Tasche und meine Kleine fast nichts mehr zum essen!

  • Dein Auto gehört zu Deinem Vermögen, welches durch den Unfall beschädigt wurde. Die Vergütung der Versicherung ist meiner Meinung nach kein anrechenbares Einkommen sondern dient einzig und allein den vorherigen Zustand wieder herzustellen.


    Zitat

    Ja wenn die das nicht dürfen? wieso tuen sie das dann einfach?


    Wäre es anders, bräuchten wir auch dieses Forum nicht, da dann ja jedem Genüge getan würde ;)


    Was mich interessieren würde ist, ob in der Begründung des Bescheides die Einstellung der Leistungen angedroht oder angekündigt wurde.


  • hey, also die zahlung was nur etwas verspätet!


    ich habe in den Brief geschrieben das der Betrag nur zur Werterhaltung des PKW´s war, den ohne PKW könnte ich keine Flexiblen Bewerbungsgespräche entgegen nehmen!,
    Das schlimme ist ja das ich Quittungen für die Autoteile habe und wirklich welche davon gekauft habe!


    Unfall war Mitte August, Ende August/anfang September hat die GFA davon erfahren, und schrieb mir am 27.12 ich wäre meine Pflicht grob nicht nachgekommen den Schaden zu melden. Ich wusste am Anfang ja selbst nicht was dabei raus kommt! Vll dreht dreht der Unfallgegner ja die Tatsache rum UND SO WEITER UND SO FORT! Hätte vieles Passieren können.



    Also ich bin der Meinung das ich richtig gehandelt habe!


    , ich habe jetzt Widerruf eingelegt, mit allen nötigen Papieren. Wie lange dauert das in der regel bis eine Antwort zurück kommt?


    Die Zahlungsaufforderung liegt nämluch schon da!