hallo, bin seit jahren freiberufler und bekomme aufstockendes hartz4 , ich habe nun anwaltskosten bzgl meiner selbstständigen tatigkeit..
kann ich diese bei der halbjährlichen eks abrechnung bei der arge geltend machen ?
wär super Infos zu bekommen
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wenn diese vom finanzamt als berufsbedingte ausgaben anerkannt werden, dann sollte es kein problem sein. was sagt denn dein steuerberater, falls du einen hast, dazu?
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ich habe kein steuerberater..
es sind berufsbedingte ausgaben , wenn man ein vergleich vor gericht gemacht hat , prozesskostenhilfe war nur für mein anwalt nicht für den gegner -
ist eine schwierige frage, die man aus dem stand nicht beantworten kann. ich würde sagen, dass du es einfach probieren solltest.
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ja werd ich wohl , da wenn ich den prozess gewonnen hätte auch geld bekommen hätte die ich an die arge als einkommen abführen hätten müssen
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