Vermittlungsvorschläge

  • Diese 1-Euro-Jobs sind ja für Langzeitarbeitslose bestimmt.
    Direkt nach Hartz-Antragstellung wird man sich gegen sowas wehren können.


    Aber wie ist es mit Jobvorschlägen, die weit unter dem Bildungsabschluss liegen?
    Ist man erst einmal länger nicht mehr im erlernten Beruf gewesen ist eine Rückkehr in anspruchsvollere Arbeit kaum noch möglich?


    Unsere ARGE hat kein Hochschulteam. Das erste was meine SB sagte, war: Ich hätte ja jetzt keinen Berufsschutz mehr und die Dinge nahmen seinen Lauf.


    Habe ich e. Anspruch darauf, dass man zunächst mal versucht, mich berufsnah unterzubringen???:(


    Danke im Voraus!

  • ich lese in deiner anfrage zunächst, dass du nicht arbeiten willst!


    Zitat

    Direkt nach Hartz-Antragstellung wird man sich gegen so was wehren können.


    nach der antragsstellung bekommt man keinen 1-eurojob. erst wenn ein bewilligungsbescheid vorliegt, dann geht so was und man muss ihn auch annehmen.


    Zitat

    Habe ich e. Anspruch darauf, dass man zunächst mal versucht, mich berufsnah unterzubringen???


    kümmere dich doch selbst um einen berufsnahen job. du musst nehmen, was man dir als job vorschlägt, ggf. auch unter deiner qualifikation.


    so mal nebenbei bemerkt: wenn die dir sofort einen 1-eurojob andrehen wollen, dann ist es mit deinen wiedereinstiegschancen nach einschätzung deines SB's nicht sonderlich gut gestellt.

  • Lacki - ich entnehme Deiner Antwort, dass Du unbedingt willst, dass ich arbeite...
    Geht Dich doch eigentlich nix an.


    Was meine Einstellung zur Arbeit angeht, so äußerst Du ins Blaue hinein eine Vermutung - dabei wird es auch bleiben.
    Qualifiziert Dich jedoch ab.


    Gegen sofortige Ein-Euro-Jobss kann man vorgehen.

  • ich lese in deiner anfrage zunächst, dass du nicht arbeiten willst!


    Ich lese in Deiner Antwort, das Du Lohndumping unterstützen möchtest, weil es Dich nicht selber betrifft.


    Zitat

    nach der antragsstellung bekommt man keinen 1-eurojob. erst wenn ein bewilligungsbescheid vorliegt, dann geht so was und man muss ihn auch annehmen.


    Und Du bist der Meinung, das es dieses Angebot entweder früher gleich gab, bzw. es gleich mal möglich gewesen wäre ?


    Zitat

    kümmere dich doch selbst um einen berufsnahen job. du musst nehmen, was man dir als job vorschlägt, ggf. auch unter deiner qualifikation.


    Na, dann mache mal einen sinnvollen Vorschlag, was man denn als angemessenen Arbeitslohn verlangen dürfte, wenn man u.A. auch in niedriger qualifizierten Tätigkeiten schon mehrjährige B.E. hätte ?
    Weil Du es nicht individuell kannst, solltest Du da auch mal etwas Zurückhaltung als Verständnis der Sache walten lassen.


    Zitat

    so mal nebenbei bemerkt: wenn die dir sofort einen 1-eurojob andrehen wollen, dann ist es mit deinen wiedereinstiegschancen nach einschätzung deines SB's nicht sonderlich gut gestellt.


    Wenn auch recht fern der Realität, dann beurteile doch mal Du , was AN an Rechten zugestanden werden sollte. Dumpinglohn und " Prostitution "


    WIE SIND DENN DEINE PRAKTISCHEN ERFAHRUNGEN, bevor Du hier allesamt zunächst über einen Kamm scheren willst ?


    Es gibt in der Tat " Faule " und " Verbitterte "...was würde wohl geschehen, wenn der Staat seinen Beamten mal so mies mitspielen würde.... ( oder gar müßte )
    ...Immer noch die fette Überheblichkeit, oder mal nachgedacht ?


    Möchtest Du echt noch vertreten, das nur Deine " Leistung " gesetzlicher Minimalentlohnung unterliegen sollte ? Du ... na komm, äußere Dich zunächst mal dazu...( Das macht Dich menschlich )


    mfg


    allo

  • Zitat

    Gegen sofortige Ein-Euro-Jobss kann man vorgehen.


    na wenn du alles weist, warum fragst du denn?
    mich würde allerdings interessieren, wo das geschrieben steht, dass man gegen einen sofortigen 1-eurojob vorgehen kann. die sogenannte mitwirkungspflicht gilt laut gesetz von anfang an, ohne ausnahme.

  • Hallo Dirt ,


    Immer noch besser, als zum Ausbeutungspreis einer ( Bezeichnung gespart ) zwangsverpfichtet zu werden.
    ( ES wäre NICHT die " AGH " gemeint )


    mfg


    allo

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  • Lacki - Dein Niveau ist unterirdisch.
    Ich frage mich, ob Dir intellektuell Grenzen gesetzt sind, die Du eben wegen eben dieser vermuteten Grenzen nicht zu erkennen vermagst - wofür Du dann nichts könntest. Aber ein Austausch mit Dir wäre irgendwie wenig hilfreich.


    Nachdem Du im ersten Beitrag Fantasie-Gebilden hinterher jagst und fehlende Arbeitswilligkeit vermutest schreibst Du nun, ich wüßte ALLES, nachdem ich erwähne, dass man sich gegen 1-Euro-Jobs direkt zu Anfang wehren kann.


    Lacki - was ist Dein Problem - hättest Du auch gerne studiert?
    Ich kann Deine psychischen Probleme nicht lösen.


    Ich sage nochmals- ist man mit höherer Bildung längere Zeit in einem simplen Job gefangen, ist jede Rückkehr in den ursprünglichen Beruf nahezu unmöglich...
    Das wiederum führt indirekt auch gesellschaftlichen Nachteilen, da man im Niedriglohnbereich bekanntlich weniger Steuern zahlt... keine Rente mehr zusammen bekommt - im Alter erneut von Sozialhilfe leben muss...
    Zumindest die Gesellschaft als Ganzes schneidet sich durch sowas ins eigene Fleisch.
    ARGB-Mitarbeiter sind zu solchen, für sie vielleicht schon komplexeren Gedankengängen, scheinbar nicht in der Lage...
    Ganz abgesehen davon, dass die tabuisierte Dunkelziffer an Selbstmorden unter Hartzlern eigentlich klarmachen müsste, dass Menschen seelisch scheinbar weniger verkraftent, als das, was ihnen zugemutet wird.


    Diese SGBs sind hoch komplex. Letztlich ist nicht mal ein Urteil eines SGs für ein anderes SG rechtlich bindend...
    Urteile sind Einzelfall-Entscheidungen und können nicht stets verallgemeinert werden...
    Abgesehen davon, dass es nicht zu allem und jedem Urteile gibt...


    Da es an einigen ARGEN Hochschulteams gibt, die tatsächlich versuchen, Akademiker "artgerechter" unterzubringen, ist mein Gedanke, dass man vielleicht doch einen Anspruch darauf haben könnte, für eine gewisse Anfangszeit auch nur zu einigermaßen ausbildungs-berufs-nahe Tätigkeiten verpflichtet werden zu können, nicht ganz abwegig.
    Und selbst wenn es eine Ermessensentscheidung eines jeden SB sein sollte, so muss auch dieses zunächst einmal erkannt, dann richtig ausgeübt werden - u. ein ggf Vorliegen einer Ermessensreduzierung auf Null erkannt werden.
    Höchst komplizierte Vorgänge, die auch von Gerichten völlig unterschiedlich gewertet werden - und somit die Einlegung von Rechtsmitteln - sinnvoll machen...
    Man lese sich nur mal das Prostitutions-Urteil durch...
    So eine Ermessensreduzierung halte ich insbesondere in Fällem wie meinem, die ohne vorheriges ALG I sofort in Hartz gekommen ist, für sehr wahrscheinlich...


    Allo - ich bin froh, hier zumindest ein nettes, solidarisches Mitglied zu sehen.
    Ich kann nicht sagen, wie sehr es mich schockt, wieviel Neid und Missgunst es unter Hartzlern gibt!
    Und die Unterwanderung mit Sachbearbeitern der ARGEN scheint mir auch recht offensichtlich...
    Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, wenigstens Letztere aus Foren zu entfernen???

  • Hallo @ Lacki,


    Wie wäe es denn , wenn wir mal Beamten gegen Leihabeiter austauschen würden ?


    Könnte das an jener oder welcher Stelle wirklich Vorteile bringen ?


    Deine zunächst scharfe Zunge ist ja mannigmal nicht gleich unangebracht, aber andererseits kann sie auch kontraproduktiv sein.


    Denke mal als Mensch darüber nach....


    mfg


    allo

  • Was spricht denn dagegen, erst einmal eine Stelle anzunehmen, die unterhalb des eigenen Bildungsabschlusses liegt, wenn man so selbst seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann? Parallel kann man sich ja dann immer noch um eine bessere Stelle bemühen.

  • Hallo,


    Zitat

    wenn man so selbst seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann? Parallel kann man sich ja dann immer noch um eine bessere Stelle bemühen.


    Es ist aber eigentlich schon ungewöhnlich, das direkt nach einem Erstantrag von ALG II auch gleich eine AGH angeboten würde.


    Aber noch mal zu U.P.s Bedenken, das man in dieser AGH langfristig gefangen wäre :


    Das ist definitiv nicht der Fall, denn man kann jederzeit zugunsten einer Vollzeitanstellung aussteigen.
    Dasselbe würde auch für andere Integrationsmaßnahmen gelten.


    Es spräche in der Tat auch nicht unbedingt etwas gegen einfachere Tätigkeiten, aber eine Vollzeitstelle sollte doch bitte schön bei max. 160 h / mtl. dazu führen, das eine einzelne Person auch davon leben kann und nicht noch zusätzlich ergänzende Sozialleistungen beziehen müßte.
    Leider kämpfen die Gewerkschaften da immer noch gegen Windmühlen in der Obrigkeit an.


    Denn es ist doch eine treffende Bedeutung: " Seinen Lebensunterhalt davon bestreiten zu können "



    mfg


    allo

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