Betriebskosten, Mietkaution und Steuerrückzahlung aus der Zeit vor dem Bezug v ALG II

  • Hallo Allemiteinander,


    ich habe eine Steuerrückerstattung von über 300 Euro, eine Mietkautions-Rückzahlung von 960 Euro von vor und eine Betriebskostenerstattung teilweise von vor dem Bezug von ALG II voll als Einkommen angerechnet bekommen. Zusätzlich dazu verfüge ich über Einkünfte von 500 Euro quartalsweise, die mir auch voll angerechnet werden. Zum einen las ich jetzt in mehreren Foren, dass mir Einkommen von vor der Zeit des ALG II-Bezuges nicht als Einkommen nach §11 SGB II angerechnet werden darf, sondern nach §12 SGB Vermögen darstellt, bei dem es einen höheren Grundfreibetrag gibt. Deshalb muss ich wahrscheinlich einen Überprüfungsantrag einreichen und sollte eine Klage nicht ausschließen. Da wäre ich für Rat (Musterklagen) dankbar.


    Das mit der Betriebskostenrückzahlung ist insofern zusätzlich kompliziert, da in 2009 noch drei Personen in diesem Haushalt wohnten und die Betriebskostenrückerstattung daher m.E. auch zwischen drei Personen aufgeteilt werden müsste, das JobCenter hat mir trotzdem die Hälfte der Rückerstattung (ca. 400 Euro von ca. 800 Euro) abgezogen. Dagegen habe ich zumindest rechtzeitig Widerspruch eingelegt, Zeit für die Klage habe ich noch bis zum 14.1., das mache ich in jedem Fall. Jetzt fordert das JobCenter von mir Geld aufgrund der quartalsweisen Einkünfte zurück, berücksichtigt aber immer noch nicht den Umstand, dass mir statt der Hälfte der Betriebskostenerstattung nur ein Drittel abgezogen werden dürfte (eigentlich sogar noch weniger, da ich einen Teil der Betriebskosten aus meiner eigenen Tasche bestritt).


    Zum anderen habe ich noch zwei andere Fragen: Mir ist, aufgrund der quartalsweisen Einkünfte jetzt für Dezember die Regelleistung und der Mehrbedarf für Schwerbehinderte um ca. 500 Euro gekürzt worden, die Miete aber kaum. Damit wird das JobCenter nächstes Jahr bei der wieder zu erwartenden Betriebskostenrückerstattung wieder zuschlagen. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest zuerst die MIETE kürzen zu lassen statt des Mehrbedarfes für Behinderte und der Regelleistung? Die Leistung für Behinderte ist ein Mehrbedarf nach § 21 SGB II. Auf sie müsste ich eigentlich Anrecht haben, denn diese Aufwendungen entstehen mir ja erst durch die vom Arbeitsamt verordnete Reha. Ich habe eine Schwerbehinderung von 60 Prozent und nehme an einer Rehabilitationsmaßnahme nach §33 IX SGB teil.


    Frage: Habe ich Anrecht darauf, den Betrag zumindest für die Mietkaution und den Teil der Betriebskosten, die einem anderen Bewohner unserer Wohnung (keine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft!!!) zustehen, jetzt einzubehalten, das JobCenter fordert aufgrund der quartalsweisen Einkünfte von mir derzeit gesamt über 1500 Euro zurück? Für die letzten 500 Euro für Dezember diesen Jahres habe ich nicht einmal einen Änderungsbescheid erhalten, nachdem ich die Einkünfte dort angab. Ich kam vorgestern aus dem Urlaub und hielt gleich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in den Händen. Zeit mich zu äußern erhielt ich nur bis heute (2.1., Sonntag!!!!), das Schreiben ging frühestens am 24.12. ein, das weiß ich, da ich seit diesem Tag im Urlaub (Ortsabwesenheit beantragt beim JobCenter) war, das heißt die Frist zur "Anhörung" betrug nur etwas über sieben Tage. Kann ich jetzt fordern, dass ich zuerst einen korrigierten Bewilligungsbescheid erhalte? Dann habe ich Zeit zum Widerspruch und kann alle meine Gegenforderungen geltend machen. Die Zahlungsaufforderung für Juni und September in Höhe von über 1000 Euro ging auch frühestens am 24.12. bei mir ein, die Frist läuft nur bis zum 6.1. Mir kommt es wirklich so vor, als setzten die einem jetzt die Pistole auf die Brust, damit ich mir über meine eigenen Ansprüche erst gar keine Gedanken machen kann.


    Mein Fall ist ziemlich kompliziert, wenn ich konkrete Nachfragen habt, kann ich auf diese vielleicht gezielt eingehen. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!