Guten Abend!
Ich benötige Rat in folgender Angelegenheit:
Von der hiesigen Sozialagentur wurd mir eine Sanktion i. H. v. 60% meines Regelsatzes auferlegt. Zusätztlich zu dem nun fehlenden Geld muss ich monatlich 100 Euro an die Sozialagentur zurückführen. Mir bleibt somit für die kommenden drei Monate lediglich ein Betrag von 43,60 Euro. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Kostengarantiescheine?
Mit freundlichen Grüßen
Gerald