Versagungs-/Entziehungsbescheid für KDU

  • Ich muss nun nochmal eine Frage los werden und hoffe diesmal auf hilfreiche Antworten ;)


    Vorweg, ich habe am 22.12.2010! ein Schreiben meiner Arge bekommen, ich soll bis zum 24.12.2010 fehlende Unterlagen nachreichen. Ich habe daraufhin bei der Arge angerufen und um Abgabeaufschub gebeten und um einen Rückruf meiner SB... die Call-Center Dame hat alles vermerkt und der Rückruf kam, aber nicht wie in dem versprochenem Zeitraum von 48h sondern erst am 27.12.2010 sprich gestern.


    Heute hatte ich ein Schreiben im Briefkasten - Versagungs-/Entziehungsbescheid das mir ab 01.01.2011 die KDU entzogen wird, da ich die Unterlagen nicht abgegeben hätte und somit meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin.


    Was kann ich nun tun - wie sollte so ein Widerspruchsschreiben aussehen? Hat hier diese einstweilige Anordnung Sinn?
    Ich habe extra telefonisch draufhin gewiesen das es mir innerhalb der zwei Tage nicht möglich ist die fehlenden Unterlagen einzureichen und dies wurde auch extra vermerkt.


    Ausserdem steht im Schreiben: zur Vermeidung von Nachteilen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz.... haben.


    Heisst das ich bin jetzt nicht mehr Krankenversichert? ...mir wurde doch nur die KDU entzogen, das hat doch nichts nit der Grundsicherung zu tun oder?

  • Du solltest Widerspruch einlegen und in diesem darauf hinweisen das du das Schreiben erst am 22.12. bekommen hast und es dir innerhalb eines Tages nicht möglich war die geforderten Unterlagen beizubringen.In deiner Akte müßte eigentlich der Vermerk der Dame am Telefon eingetragen sein.Am 24.12. arbeitet in der ARGE keiner.Ansonsten müßtest du die Unterlagen schnellstens vorbeischaffen und eventuell mit deinem SB nochmal sprechen.Die Krankenkasse hat mit der Unterkunft nichts zu tun da wird es für dich keine Nachteile geben.

  • trotz aller freundlichkeit in der antwort von kitty, sicher hat sich nicht die mühe gemacht, deine bisherigen anfragen zu lesen, du bist raus! ihr seit mit allen mitteln eurer mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.


    also nochmals, trotz gawains aufhetze: seid kooperativ und versucht die sache aus der welt zu schaffen. ihr habt leichen im keller und nur durch ehrlichkeit könnt ihr zurück in den schoss der sozialfürsorge!

  • Also Gehetze ist etwas gänzlich anderes, als das, was ich zu diesem Thema beigetragen haben. lacki, Du bist halt eher ein ängstlicher Mensch, der lieber klein beigibt und klaglos dem "Kaiser" gibt, was des "Kaisers" ist. Nicht jeder ist ein Kämpfer, aber sieh Dir diesen Fall doch mal durch die dicke Hornbrille des SB an:


    Wir wissen doch hier Alle, dass der SB beim Entscheid des Folgeantrages nicht einfach mal so die Beweis-Akzeptanz des Erstantrages auf den Kopf stellen darf. Ist der SB mit den Quittungen nicht mehr einverstanden, so kann er für die Zukunft darum bitten, die Miete zu überweisen, aber er darf keine Verletzung der Mitwirkungspflicht konstruieren, wenn weder der Umfang der Mitwirkung noch der Grund dafür genannt wurden. Eine Friststellung von lediglich 2 Tagen setzt dem Ganzen noch die Krone auf! Es werden noch immer viel zu wenig Sachbearbeiter persönlich in Regress genommen... sei es durch eine Beschwerde beim Vorgesetzten oder durch Anklage wegen Rechtsbeugung.


    Man kann nun, wie lacki es predigt, in Ehrfurcht vor dem SB erstarren, oder aber der Vebreitung grenzenlosen Schwachsinns Einhalt gebieten. Bitte bedenkt, dass ein SB weder mit überdurchschnittlicher Intelligenz gesegnet, noch eine andere Schul- oder Berufsausbildung genossen hat, als der Durchschnitt der Bevölkerung. Der durchschnittliche, aktive Benutzer dieses Forums hat es pro Woche mit mehr Grenzfällen zu tun, als ein SB im ganzen Jahr. Daher die Einladung an alle schulungsbedürftigen SB's, ihr Wissen in diesem Forum zu vertiefen.

  • Zitat

    Du bist halt eher ein ängstlicher Mensch


    das ist quatsch. ich bin realist. ich weiss dass sozialbetrug aber auch steuerhinterziehung zum guten ton in deutschland gehören. und wenn sie arge in diesem fall schon direkt nach vermögensdisposition fragt, so hätte man das als chance nutzen können. sie wissen es doch längst.

  • was wissen die denn lacki?


    ich habe mit meiner SB gesprochen, gefragt was vermögensdisposition heisst und daraufhin meinte sie:
    da möchte sie nur wissen ob ich zb ein sparbuch angelegt habe mit einer größeren summe - und da dies nicht der fall ist brauch ich mich auch nicht weiter rechtfertigen... ausserdem sind wir weder betrüger noch steuerhinterzieher, da die mieteinnahmen bei der steuer angegeben worden sind!


    du gehst hier immer vom negativsten aller dinge aus und siehst nur das böse - aber es gibt auch noch ehrliche alg2 empfänger die keinen dreck am stecken haben... nur weil man einmal falsch gehandelt hat weil man auf dem gebiet unwissend ist und wie ich eben die miete in bar gezahlt hat und nicht über einen dauerauftrag hat laufen lassen muss man sich nicht als betrüger hin stellen lassen und die frage nach der vermögensdisposition war eine ganz normale, die hunderten von alg2 empfängern gestellt wird/werden kann!

  • liest du auch was ich schreibe? erstens wird mir nur die kdu gestrichen und zweitens ist für januar nochmal die komplette zahlung raus, weiss der geier warum und ab februar wird kdu entzogen...


    du solltest dich echt aus diesem forum verabschieden

  • Hallo,


    Es wäre allerdings in der Tat hilfreich, wenn Du ggf. vorherigen Schriftverkehr mit der Behörde darlegen würdest.


    Die "Mitwirkungspflicht" in einem speziellem Anliegen würde in der Tat nicht nicht binnen von 2 Werktagen terminiert worden sein. ( Vllt. höchstens in einem Eilnantrag o.Ä. )


    Und wenn es " lediglich " um Nachreichung bereits vorhandener Anlagen ginge, dann bliebe immer noch der unangemeldete Gang zum SB.
    Also vor der Öffnungszeit (der Sprechzeiten) bereits warten, damit " zwischenduch " kurz abgeklärt werden könnte, worum es geht.


    Dann könnte kurz erörtert werden, ob etwas neu beschafft werden müßte, oder ob nur etwas Vorhandenes nachzureichen wäre.
    Das bleibt die Problematik mit der Individualität der Anfragen, denn ein " B " kann je nach Hintergrund in vielerlei Bezug gesetzt werden.


    mfg


    allo