Die ARGE Märkischer Kreis sanktioniert schnell, schneller als „erlaubt“. Dass heißt, viele der verhängten Sanktionen sind schlichtweg gesetzwidrig.
Jede einzelne Sanktion aber stellt damit ein Strafmass dar, wie es selbst Mördern und Vergewaltigern in Deutschland nicht zugemutet wird, weil jede Kürzung eine Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums bedeutet, jedes Mal eine Unterschreitung der Pfändungsfreigrenze, jedes Mal Existenzgefährdung.
Erschreckend ist, dass sich in Argen und Jobcentern Menschen finden, die sich ohne moralische Bedenken und ohne Gewissensbisse zu „Zuchtmeistern“ und „Vollstreckern“ hergeben; willenlose Befehlsempfänger in einem neuen System der Unmenschlichkeit.
In dem hier dokumentierten Rechtsstreit folgten Provokation, 100%-Sanktion, Hausverbot bei der Arge und eine Strafanzeige wegen Beleidigung in kurzen Schritten.
Die Sache hatte aber mehrere Haken: der Erwerbslose suchte Hilfe, die Sanktion war rechtswidrig und aus der Strafanzeige wurde eine Gegenanzeige gegen die ARGE MK.
Alle Schriftsätze liegen in anonymisierter Form vor:
http://www.beispielklagen.de/klage023.html
Über die Strafanzeige gegen die ARGE MK liegt derzeit noch keine Entscheidung vor.
Wenn viele mündige Bürger nachfragen, wird sich die Staatsanwaltschaft bewegen müssen.